Frankfurt am Main – Sie sind Journalist und berichten über die Themen Recht und Justiz? Ganz gleich, ob Lokalpresse oder internationaler Medienkonzern, tagesaktuelle Gerichtsreportage oder kritischer Hintergrundbericht – Sie alle sind aufgerufen, bis zum 31. Juli 2013 Ihre besten Reportagen und Berichte für den nächsten Regino-Preis einzureichen.
Der Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung wird jährlich verliehen von der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) aus dem Verlag C.H.Beck sowie dem Gründer des Preises, dem Koblenzer Rechtsanwalt Wolfgang Ferner. Der Preis ist mit 750 Euro je Kategorie dotiert.
Ausgeschrieben ist der Regino-Preis für die Kategorien
– Print
– Hörfunk
– Fernsehen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Beitrag zwischen dem 1. Juli 2012 und 30. Juni 2013 veröffentlicht wurde, in deutscher Sprache verfasst ist und sich mit einem Justiz-Thema beschäftigt.
Die Einsendung ist in allen gängigen Dateiformaten (*.rtf; *.doc; *.html; MS-Media-Player u.ä.) möglich. Es können auch Kopien der Print-Veröffentlichungen eingesendet werden. Rundfunkbeiträge sind auf CD, Fernsehbeiträge auf DVD einzureichen. Print-Beiträge sollten in fünffacher, Rundfunk- und Fernsehbeiträge in zweifacher Ausfertigung übersandt werden. Der Einsendung ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Ihren Beitrag für den Regino-Preis schicken Sie bitte an:
Verlag C.H.Beck oHG
NJW-Redaktion
Rechtsanwalt Tobias Freudenberg
Beethovenstraße 7 b
60325 Frankfurt am Main
Email: tobias.freudenberg@njw.de
Mehr über den Regino-Preis erfahren Sie unter www.regino-preis.beck.de.
Der Verlag C.H.Beck zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder “Deutsche Gesetze”, Palandt “Bürgerliches Gesetzbuch” sowie die “Neue Juristische Wochenschrift”, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv.
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