Erneut negativer Bericht über die Postbank bei RTL SternTV. Schiffsfonds und Anlagen an Kunden verkauft, Klagen werden eingereicht.
Die Postbank steht erneut vor dem Pranger in den Medien: RTL berichtet über die angeblichen Machenschaften der Postbank (Finanzberatung AG). Von Drückerkolonne ist die Rede, die Schiffsfonds und sonstige Fonds an vorallem ältere Kunden verkauft haben. Berichtet wird über Falschberatungen, hohe Provisionen bis zu 17% und Verluste bis zum Totalverlust. Es ist erschreckend, was mit Postbankkunden gemacht wurde. Ein Heer von 4000 freien Handelsvertretern, teilweise Handwerker bezeichnet als Finanzmanager, sollen Zugriff auf die Postbank Kundendaten erhalten und so massenweise hochriskante Anlagen wie Schiffsfonds unter die Leute gebracht haben.
Der als sichere Kapitalanlage empfohlene offene Immobilienfonds ist aufgelöst. Die Schiffsbeteiligung ist finanziell “auf Grund gelaufen”. Der Lebensversicherungsfonds enttäuscht auf ganzer Linie. Da sich die heutige Situation etlicher von der Postbank Finanzberatung empfohlener Kapitalanlagen vollkommen anders darstellt, als dies den Anlegern während der Anlageberatung in Aussicht gestellt wurde, stellt sich für nicht wenige Postbank-Kunden die Frage, ob die Postbank haften muss und ob Klage vor Gericht erhoben werden kann. Und eine Bank muss tatsächlich haften, wenn die Anlageberatung nicht den vom Bundesgerichtshof entwickelten Kriterien einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach.
Dass es bei der Anlageberatung bei der Postbank Finanzberatung mitunter deutliche Defizite gab, zeigt sich in der Fallpraxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen immer wieder: Spekulative Schiffsfonds wurden für die Altersvorsorge empfohlen. Offene Immobilienfonds wurden trotz der Schließungs- und Auflösungsmöglichkeit als jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen. Dabei schuldet die beratende Bank eine realistische und umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und die Risiken einer Kapitalanlage.
Was können Postbank-Kunden tun, wenn ihre Kapitalanlage bereits in Nöten ist oder sie befürchten, dass sie eine unpassende Kapitalanlage haben? Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung. Solche Ansprüche können durch eine Klage durchgesetzt werden – es gibt aber auch außergerichtliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel Vergleiche. Welche Option im konkreten Fall zielführend und erfolgversprechend ist, können Postbank-Kunden individuell durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.
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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
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