Haake Technik, Vreden, achtet genau darauf, dass die hergestellten Schlüsseltransfersysteme alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen
Schlüsseltransfersysteme sind gemäß Festlegungen in der “Recommendations for use (RecUse)” den Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen im Anhang IV Nr. 21 der Maschinenrichtline zugeordnet.
Diese Anwendungsempfehlungen, die der europäischen Koordinierung im Bereich Maschinen und Sicherheitsbauteile dienen, werden durch den Europäischen Maschinenausschuss bestätigt. Im Europäischen Maschinenausschuss sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vertreten. Die Europäische Kommission veröffentlicht jeweils den Volltext der “RecUse” auf ihren Internetseiten ( http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/legislation/machinery/notified-bodies/index_en.htm ).
Da es für Schlüsseltransfersysteme keine harmonisierten Normen gibt, schreibt der Artikel 12 der Maschinenrichtlinie für Schlüsseltransfersysteme zwei Konformitätsbewertungsverfahren vor, zwischen denen die Hersteller wählen können:
Verfahren 1: EG-Baumusterprüfverfahren mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Sicherheitsbauteilen.
Verfahren 2: Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung.
Bei beiden Verfahren sind unabhängige benannte Stellen einzuschalten.
Um schnellstmöglich auf Kundenanforderungen reagieren zu können, hat sich die Haake Technik für das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung entschieden. Aufbauend auf das bestehende Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 wurden die Richtlinienanforderungen für die Kompetenzbereiche
– Konstruktion,
– Bau,
– Endabnahme und Prüfung
integriert und durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss Elektrotechnik bewertet, zugelassen und überwacht.
Somit ist sichergestellt, dass gerade im Konstruktionsbereich bereits die sicherheitsrelevanten Aspekte der Maschinenrichtlinie einfließen. Die jährliche Überwachung des Qualitätssicherungssystems durch die benannte Stelle gibt unseren Konstrukteuren, aber auch aller im Fertigungsprozess eingebundenen Mitarbeiter die Sicherheit, unseren Kunden immer Schlüsseltransfersysteme zu liefern, die den Anforderungen der Maschinenrichtline entsprechen.
Beim Kauf von Schlüsseltransfersystemen ist auf das Konformitätsbewertungsverfahren zu achten, das der Hersteller anwendet bzw. im Zweifelsfall vor der Bestellung nachzufragen. Da das gewählte Verfahren in der Konformitätserklärung zum Schlüsseltransfersystem angegeben sein muss, kann die Aussage überprüft werden.
Nur Schlüsseltransfersysteme, die eines der o. a. Verfahren durchlaufen haben, erfüllen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Über Haake Technik GmbH
Die Haake Technik GmbH ( http://www.haake-technik.com ) ist seit 1987 in der Entwicklung und Fertigung von Sicherheitstechnik erfolgreich tätig. Das Familienunternehmen hat sich zu einem weltweit agierenden Spezialisten der industriellen Sicherheitstechnik entwickelt. Mit eigenen Niederlassungen und Vertriebspartnern in allen wichtigen Industrienationen der Welt steht das Unternehmen seinen Kunden bei Fragen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die Haake Technik GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2008. Darüber hinaus wurde im Mai 2011 das umfassende Qualitätssicherungssystem (UQS) nach Anhang X der MRL 2006/42/EG für die Produktreihen HST® und HSV® eingeführt sowie durch die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle, Fachausschuss Elektrotechnik, zertifiziert. Zudem lässt die Haake Technik GmbH ihre Produkte regelmäßig durch unabhängige Institute prüfen und zertifizieren (BG ETEM).
Kontakt:
Haake Technik GmbH
Matthias Feldhaus
Master Esch 72
48691 Vreden
+49(0)2564/39650
m.feldhaus@haake-technik.com
http://www.haake-technik.com