Konzeption – Produktion und Montage von Wegweisern – Leitsystemen
Die Firma Deutscher-Digitaldrucker wurde von der Firma Max Bögl Stiftung & Co.KG beauftrag die Parkhäuser der ZF Lenksysteme in Schwäbisch Gmünd und der Firma Liebherr in Lindenberg auszustatten.
Das Leistungsverzeichnis umfasste die kompl. Ausstattung der gesamten Parkhäuser mit der nach StVO notwendigen Beschilderung.
Konzeption – Produktion und Montage wurden kompl. im Hause
Deutscher-Digitaldrucker ausgeführt und dann nach Einhaltung aller Vorgaben und Richtlinien umgesetzt und montiert.
Die Beschilderung beinhaltet alle relevanten RAL Gütezeichen und wurden aus Aluminiumverbundmaterialien hergestellt. Die Bedruckung erfolgte auf reflektierenden Folien und DIN Ausführung.
Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z.B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z.B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage.
Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil 1 gewählt.
Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, “wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern” (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007).
Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Gerne sind wir Ihnen hier behilflich. Standartmäßig bei uns in 2 Varianten erhältlich! Bitte einfach anfragen per Mail an: info@mendel-printdesign.de
Unsere Monteure sind alle mit einem Sicherheitspass ausgestattet und nach WEG Wirtschaftsverband für Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. und DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. zertifiziert und entsprechen allen gesetzlichen Bestimmungen für fachgerechte Arbeiten an und in Baustellen.
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