U.S. CET Corporation informiert zum US – Gesellschaftsrecht

U.S. CET Corporation informiert zum US – Gesellschaftsrecht

Teil 1: Partnership und Limited Liability Company

U.S. CET Corporation informiert zum US - Gesellschaftsrecht

“General Partnership”
Zusammenschluss von zwei Personen, die als Miteigentümer ein auf Dauer angelegtes Erwerbsgeschäft betreiben.

“Limited Partnership”
Zusammenschluss von mindestens von einem “General Partner” und mindestens einem “Limited Partner”. Der “General Partner” haftet unbeschränkt, der “Limited Partner” in Höhe seiner Einlage. Diese Gesellschaftsform kann am besten mit einer GmbH & Co.KG verglichen werden.

“Limited Liability Partnership”
Ist eine Sonderform und wird beim “Secretary of State” eingetragen. In einigen Staaten haftet nach der Eintragung kein Partner mehr persönlich für unerlaubte Handlungen seiner Mitgesellschafter, es sei denn, er war für die Überwachung zuständig

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur LLC (http://www.uscet.com)

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP

Kontakt
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
+1(800)881-5739 Ext.6
pressestelle@uscet.com
http://uscet.com/presse.php

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden