Wasserqualität verfehlt europäische Zielvorgaben
sup.- Unter den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die jedes Unternehmen zu beachten hat, steht die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahr 2000 wohl in den seltensten Fällen im Fokus der alltäglichen Aufmerksamkeit. Dabei gibt es kaum eine Branche und auch keine Region, die nicht von den Bestimmungen dieser Richtlinie 2000/60/EG tangiert werden. Die vorrangigen Ziele der WRRL sind Schutz und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit in ganz Europa. Bei Oberflächengewässern wie Flüssen, Kanälen oder Seen soll der ökologische und chemische Zustand auf ein anspruchsvoll definiertes Niveau gebracht werden, beim Grundwasser geht es ebenso ambitioniert neben dem chemischen auch um den mengenmäßigen Zustand. Die Verantwortung für die Wasserqualität in der eigenen Umgebung darf deshalb an keinem Firmenstandort ignoriert werden: Risiken für das Grundwasser drohen beispielsweise durch belastete Industrieabwässer, durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, aber auch durch Fahrlässigkeit oder technische Mängel bei der Lagerung und der Nutzung von wassergefährdenden Stoffen.
Schon die Hoftankstelle eines Gewerbebetriebs oder der Heizöltank eines Bürogebäudes können bei einer zu spät erkannten Undichtigkeit zu folgenschweren Verunreinigungen von Erdreich und Grundwasser führen. Durch den natürlichen Austausch zwischen Grundwasser und Fließgewässern erreichen die belasteten Flächen und Wassermengen dann leicht größere Dimensionen. Wie wichtig es ist, solche Gewässerschäden zu vermeiden, belegt ein aktueller Zwischenbericht zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Während ursprünglich das Jahr 2015 als zeitliche Zielvorgabe vorgesehen war, offenbaren die aktuellen Prüfungen gerade bei den Fließgewässern noch immer eine beträchtliche Differenz von Anspruch und Realität. Lediglich zehn Prozent der deutschen Bäche und Flüsse erhalten nach Angaben des Bundesumweltamtes (UBA) bislang die verlangten Prädikate “gut” oder “sehr gut” für den ökologischen Zustand. Es dient also neben der Abwehr von kostspieligen Schadensregulierungen auch einem grundsätzlichen Schutz der Gewässerqualität, wenn mit der Betreuung von Tanksystemen ein zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserrecht beauftragt wird. Nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) ist das RAL Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) ein sicheres Indiz dafür, dass Know-how und rechtliche Kompetenzen eines mit diesem Prädikat ausgezeichneten Betriebs regelmäßig überprüft werden (www.bbs-gt.de). Die Tankschutz-Profis kümmern sich zuverlässig um Arbeiten wie Installation, Wartung und Instandsetzung der Anlagen. Dadurch werden die Tankbetreiber den weitreichenden Pflichten gerecht, die sich aus der Gesetzgebung zum Gewässerschutz ergeben.
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