In Deutschland können Erbschaften allein schon durch die Erbschaftsteuer ziemlich teuer werden. Wer in welchen Fällen mit welchen Abgaben an den Staat belastet wird, ergibt sich aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung. Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer fließen den einzelnen Bundesländern zu.
Ihre prozentuale Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse des Erben sowie nach der Höhe des vererbten Betrags nach Abzug der gewährten Freibeträge. Da die Freibeträge in gewissen Abständen gewährt werden, kann sich bei vermögenden Menschen die Schenkung zu Lebzeiten zur Senkung der Steuerlast bei den bedachten Verwandten durchaus lohnen. Am besten ist es deshalb, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
Welche Freibeträge werden den Erben vom Fiskus gewährt?
Während das deutsche Erbrecht den Kindern von Erblassern einen Freibetrag von 400.000 Euro einräumt, wird Eltern, die nach dem Tod ihrer Kinder das Erbe antreten, nur ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro gewährt. Geschwister, die in der Steuerklasse II sind, können lediglich einen Betrag von 20.000 Euro erben. Diese Steuerfreibeträge gelten auch bei Schenkungen und können alle zehn Jahre geltend gemacht werden. Da Geschwister nach Abzug des Freibetrags sofort mit 15 Prozent Erbschaftsteuer belegt werden, macht hier die Schenkung zu Lebzeiten besonders viel Sinn, da mit jeder Schenkung in Höhe von 20.000 Euro satte 3.000 Euro Erbschaftssteuer gespart werden.
Erben sollten alle Steuerfreibeträge voll ausnutzen
Zu beachten ist darüber hinaus der Freibetrag, der für vererbten Hausrat gilt. Er beträgt in Deutschland seit dem Jahr 2010 pro Erben 41.000 Euro und ist nicht vom jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis oder der Steuerklasse abhängig. Das gilt auch für den Steuerfreibetrag, der Erben für “sonstige Gegenstände” wie beispielsweise Fahrzeuge und Schmuck gewährt wird. Er wurde ebenfalls im Jahr 2010 angepasst und liegt aktuell bei 12.000 Euro. Da Erbschaften und Schenkungen im deutschen Steuerrecht identisch behandelt werden, kann sich also auch die Schenkung von Sachwerten zu Lebzeiten reduzierend auf die vom Empfänger zu tragende Steuerlast auswirken.
Wirkt sich ein Erbvertrag auf die zu zahlende Erbschaftsteuer aus?
Nein, durch einen Erbvertrag ändert sich die Steuer nicht, die von den Erben zu zahlen ist. Ein Erbvertrag hat allerdings andere Vorteile. Er verhindert Streitigkeiten unter den Erben, da sie mit ihrer Unterschrift bei einem Fachanwalt für Erbrecht (http://www.kanzlei-gaensheide.de/html/erbrecht.html)oder einem Notar ihr Einverständnis mit den in einem Erbvertrag getroffenen Regelungen erklären. Ein Erbvertrag ist immer dann ratsam, wenn von der gesetzlichen Erbfolge nach den Paragrafen 1924 bis 1936 des BGB abgewichen werden soll.
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