Gewässerschutzbeauftragter und Tankschutz-Fachbetrieb
sup.- Wasser ist ein schützenswerter Rohstoff, dessen unbegrenztes und unbeeinträchtigtes Vorkommen in vielen Teilen der Welt alles andere als selbstverständlich ist. Aber auch in einem wasserreichen Land wie Deutschland kommt dem Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer große Bedeutung zu. Besonders in der Pflicht sind dabei alle Unternehmen und Gewerbebetriebe, die ein hohes Abwasseraufkommen haben oder an deren Standorten wassergefährdende Stoffe gelagert und verwendet werden. Damit es zu möglichen Schadensfällen und damit oft verbundenen Haftungs- oder Sanierungskosten gar nicht erst kommt, regeln nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen die angemessene Vorsorge. So wird von Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten, die Bestellung eines speziell geschulten Gewässerschutzbeauftragten verlangt. Er muss unter anderem darauf achten, dass alle Vorschriften und Auflagen eingehalten werden, dass Menge und Eigenschaften des Abwassers regelmäßig kontrolliert und Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Seine Aufgaben umfassen zudem die Beratung der Firmenleitung in wasserrechtlichen Fragen sowie die Information der Mitarbeiter über abwasserrelevante Umweltauswirkungen.
Unabhängig von der Abwassermenge kann die Einsetzung eines Betriebsbeauftragten für den Gewässerschutz behördlich angeordnet werden, wenn sich zum Beispiel auf dem Firmengelände Tankanlagen für Chemikalien, Kraftstoffe, Öle oder andere wassergefährdende Stoffe befinden. In diesem Fall gehört zum Tätigkeitsbereich des Beauftragten die Abstimmung mit Fachbetrieben nach Wasserrecht, denen per Gesetz die Arbeiten an solchen Tanks vorbehalten sind. Ein Vertrag über regelmäßige Inspektionen und Reinigungen durch einen Tankschutz-Fachbetrieb bildet deshalb eine weitere Option für Betriebe, ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität zu leisten. Nach Auskunft des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) bieten fachgerechte Tankrevisionen die beste Gewähr vor Funktionsausfällen und folgenreichen Leckagen. Die Fachbetriebspflicht garantiert die erforderliche Sachkenntnis bei allen Kontroll- und Instandsetzungsarbeiten, sowohl nach dem Wasserrecht als auch nach der Betriebssicherheits- und der Gefahrstoffverordnung. Ob ein Betrieb diese Kompetenzen besitzt, kann über das bundesweite Anbieterverzeichnis unter www.bbs-gt.de überprüft werden. Dort sind alle Fachbetriebe aufgelistet, denen das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) verliehen wurde, ein Signal für Zuverlässigkeit, Seriosität, aktuellen Schulungsstand und eine höchstprofessionelle technische Ausstattung. Deren Zustand wird bei den Betrieben mit RAL-Gütezeichen mindestens einmal jährlich von neutralen Sachverständigen kontrolliert, damit beim Gewässerschutz dauerhaft keine Kompromisse gemacht werden.
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