RA Guido Hettinger (Kanzlei Brehm & v. Moers) gibt einen Überblick über die urhebervertragsrechtlichen Grundlagen bei der Entwicklung von Games.
Frankfurt am Main, 8. September 2015 – Games sind Multimediaproduktionen im klassischen Sinne: Bei der Entwicklung von Spielen werden zahlreiche Werke und Leistungen von Mitarbeitern oder auch Dritten zu einem Produkt verbreitet. Nicht selten ist die Intellectual Property (kurz: IP), also das geistige Eigentum an einem Spiel und seinen technologischen und gestalterischen Bestandteilen, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern. Was aber genau gehört zur IP eines Spiels? Welche Rechte bestehen an einem Game und wem stehen Sie zu? Wem gehören die Rechte für Sequels oder der Titel eines Spiels? In seinem Vortrag ‘Die IP – Summe aller Rechte’ gibt RA Guido Hettinger am 24. September Antworten auf diese und weitere Fragestellungen. Die Veranstaltung findet in der IHK Frankfurt am Main statt; nach Anmeldung auf www.gameplaces.de (http://www.gameplaces.de) ist die Teilnahme kostenlos.
Mit seinem systematischen Überblick über die urheber- und medienrechtlichen Grundlagen bei der Entwicklung von Games will Guido Hettinger ein Bewusstsein für den Themenkomplex Intellectual Property schaffen: “Es ist wichtig, Entwicklern und Publishern das notwendige Know-how für den Umgang mit potenziellen juristischen Fallstricken an die Hand zu geben, indem man ihnen die rechtlichen Grundlagen ihres Geschäfts nahebringt”, so Hettinger. Da diese auch die ökonomische Basis für die Entwicklung und den Vertrieb von Spielen bilden, beleuchtet er die Thematik sowohl unter juristischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Bei Letzteren geht es vor allem um die Frage, wer berechtigt ist, Sequels oder Ad-Ons, also Nachfolge- oder Zusatzprodukte erfolgreicher Spiele zu entwickeln und herauszubringen. In juristischer Hinsicht sind in erster Linie Fragen der ordnungs-gemäßen Lizenzierung relevant, die der internationalen Vermarktung eines Spiels vorangehen müssen: Wie können Entwickler einen solchen Schutz aller in einem Spiel verkörperten urheberrechtlichen Nutzungsrechte sicherstellen? Welche sonstigen Rechtspositionen Dritter und weiterer an der Entwicklung Beteiligter gilt es zu berücksichtigen?
Guido Hettinger ist Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber- und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie. Seit 1997 berät er Mandanten aus der Film-, Musik- und Computerspielindustrie. Neben dem Filmrecht ist er vor allem in der Beratung und Vertragsgestaltung für Games-, Medien- und IT-Projekte sowie in den Bereichen digitale Distribution und im E-Commerce tätig. Guido Hettinger hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen aus dem Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und Multimediarecht. Er ist Vorstandsmitglied der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. sowie Mitglied des gamearea-FRM e.V.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am Donnerstag, 24.09.2015
Guido Hettinger: ‘Die IP – Summe aller Rechte’
Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Mehr Infos & Anmeldung: www.gameplaces.de (http://www.gameplaces.de)
Über GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: Die auf Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der gamearea-FRM im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe thematisiert branchenspezifische Rechtsfragen. Sie richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Veranstaltungsreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchenkennern realisiert wird, sind das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Rahmen der Aktionslinie Hessen-IT sowie die IHK Frankfurt am Main.
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