Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
7. September 2015. Im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung sind vier mutmaßliche Drahtzieher des Anlagebetrugs festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiter. Da sich der Trägerverein der BWF im Insolvenzverfahren befindet, empfiehlt der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) Anlegern neben der Anmeldung zur Insolvenztabelle auch Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Im Februar 2015 flog der Schwindel der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung auf: Nach diversen Razzien konnte die Staatsanwaltschaft 4,7 Tonnen vermeintliches Gold sicherstellen. “Vermeintlich deshalb, so Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net), da lediglich 320 Kilo davon echt sein sollen.” Nachdem die BaFin der BWF-Stiftung ebenfalls im Februar die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts aufgegeben hatte, wurden die rund 6.500 Anleger, die insgesamt 54 Millionen Euro in die Stiftung gesteckt hatten, nervös. Das eingezahlte Geld konnte nicht mehr zurückgezahlt werden und der für die BWF-Stiftung zuständige Trägerverein, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT), steckt mittlerweile im Insolvenzverfahren.
Immerhin konnte die Polizei nun vier Personen im Alter zwischen 45 und 67 Jahren verhaften. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt diese diverser Straftaten: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Von den eingeworbenen 54 Millionen Euro soll, so die Staatsanwaltschaft, ein zweistelliger Millionenbetrag betrügerisch und vertragswidrig verwendet worden sein, so berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über die BDT empfiehlt Jana Vollmann auch, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen: “Ich persönlich glaube nicht, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen zu bedienen. Schließlich sind von den 4,7 Tonnen des gekauften Goldes, vermutlich nur knapp 7 Prozent echt. Ich empfehle allen Betroffenen, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und gegen die Vermittler prüfen zu lassen.”
Beim DVS gibt es die Arbeitsgemeinschaft BWF Stiftung.
Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.).
Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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