Der BVL – Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sieht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Zeugnisvermerk zur Legasthenie dringenden Handlungsbedarf, die notwenigen Gesetzesgrundlagen zu schaffen, um berufliche Perspektiven
Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Klage von 3 Abiturienten aus Bayern gegen den Zeugnisvermerk zur Legasthenie in ihrem Abiturzeugnis zeigt deutlich, dass wichtige Gesetzesgrundlagen fehlen, um Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie Chancengleichheit zu gewähren. Leider wird der Umgang mit einer Legasthenie in den Bundesländern bisher sehr unterschiedlich gehandhabt und die schulischen Regelungen enden in den meisten Ländern mit der Sekundarstufe I. Wie wissenschaftlich bestätigt, verliert sich eine Legasthenie nicht, sodass eine Berücksichtigung für die gesamte Schul- und Ausbildungszeit zur Schaffung von Chancengleichheit notwendig ist. “Leider sind die Vorurteile gegenüber Menschen mit einer Legsthenie in der Gesellschaft immer noch sehr groß und führen oftmals zu einer Ablehnung bei Bewerbungen”, sagt Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie fordert deshalb, dass die Länder schnellstmöglich die notwendigen Gesetzesgrundlagen schaffen, um die Rechtsbasis für einen Notenschutz zu verankern. Die meisten Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie erhalten aktuell weder einen Nachteilsausgleich noch einen Notenschutz in der weiterführenden Schule – und insbesondere nicht in der Oberstufe. Trotz der massiven Beeinträchtigung der Rechtschreibung, werden die Schülerinnen und Schüler weder ausreichend gefördert, noch ihre Schwierigkeiten durch Nachteilsausgleiche kompensiert. “Wir sprechen bei einer Legasthenie von einer Behinderung, deren Hauptmerkmale die mangelhafte Rechtschreib- und Leseleistung sind. Die fachlichen Kompetenzen sind dabei nicht eingeschränkt. Wenn die Rechtschreibung ausschlaggebend für den schulischen Erfolg ist, dann müssen hier gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um eine Diskriminierung zu verhindern”, fordert Christine Sczygiel.
Neue Schulgesetze müssen es den Schulen ermöglichen, die individuellen Belange der Schülerinnen und Schüler anforderungsgerecht zu berücksichtigen. Die Gewährung eines Notenschutzes bis einschließlich der Abschlussprüfung ist dabei zielführend, um eine Chancengleichheit zu schaffen und die Berufswahl nicht einzuschränken.
Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.
Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.
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