Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie unterstreicht Veranstalterhaftung für private Reise-Organisatoren!
Es bleibt dabei: wer aus falsch interpretierter Sparsamkeit selbst eine Reise für eine Gruppe bucht, geht privat große finanzielle Risiken ein. Der EU-Rat und das Parlament haben nach langen Verhandlungen einen Kompromiss zur Verabschiedung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie gefunden.
Die neue Pauschalreiserichtlinie stärkt die Rechte der Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Verbraucherschutzes. Als Reiseveranstalter gilt nun auch EU-weit ein privater Reise-Organisator, der seinen Freunden, Vereins- und Clubmitgliedern, Arbeitskollegen, oder Mannschaftskollegen die Reisen organisiert und anbietet. Er haftet, wie nach deutschen Reiserecht schon seit Jahren üblich, mit seinem Privatvermögen. Er zeichnet für alle Eventualitäten auf seiner selbst organisierten Reise (Verspätungen, Umbuchungen, Terror-Akte, Unfälle etc.) verantwortlich.
Auch Online-Portale werden stärker in die Veranstalterhaftung genommen. Diese beriefen sich bei jeglichen Problemen und Haftungsfragen sowie Regress-Ansprüchen auf eine reine Vermittlertätigkeit. Lediglich die Reisebüros wurden bei dem Beschluss weitestgehend aus der Veranstalterhaftung befreit, weshalb wir zur Vorsicht raten. Buchen Sie Ihre eigene Gruppe nur bei Reisebüros, die Ihnen bei einer eigens veranstalteten Reise eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung garantieren. Nur diese entspricht den Richtlinien eines korrekten Verbraucherschutzes bei Reisen!
Internet, Smartphones & Co machen es möglich – immer mehr Deutsche organisieren ihre Reisen selbst. Im Unterschied zu TUI & Co. werden solche nicht-gewerblichen Reiseorganisatoren als “Schwarztouristiker” bezeichnet. “Neben Einzelpersonen sind es häufig Sportvereine, Kirchengemeinden und Verbände, die ihren Mitgliedern eine schöne Reise ermöglichen wollen und dadurch ungewollt zu einem Reiseveranstalter werden”, sagt Antonio Marin, Betreiber des Reiseportals Golfreisen-Hotels.de. “Auch wenn sie damit keinen Gewinn erzielen wollen, gelten für sie die gleichen Vorschriften wie professionelle Veranstalter, etwa bei der Haftpflicht, dem Insolvenzschutz und der Besteuerung.”
Zum “Schwarztouristiker” kann man schon werden, wenn man Bahnfahrt und Hotelzimmer für eine Junggesellenabschieds-Gruppe und die jährliche Mannschaftsreise des Sportclubs über seine eigene Kreditkarte bucht. Auch ein Tagesausflug der Schulklasse mit dem Bus inklusive Mittagessen macht den organisierenden Lehrer unter Umständen zu einem Reiseveranstalter. Denn wer mindestens zwei wesentliche Reiseleistungen wie Unterkunft, Anreise oder Verpflegung für andere organisiert, hat nach dem Gesetz eine Pauschalreise zusammengestellt.
Die schlimmsten Konsequenzen solcher privat organisierten Reisen offenbaren sich im Schadensfall. Wenn ein Reiseteilnehmer sich verletzt oder die Gruppe infolge eines Unwetters länger als geplant am Urlaubsort verweilen muss, haftet der Veranstalter, notfalls mit seinem Privatvermögen. Da bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, kann der Organisator davon ausgehen, dass bei größeren Summen die Teilnehmer mit Schadenersatzansprüchen auf ihn zukommen werden. Spätestens Versicherungen werden nach einem Schadenfall versuchen, sich das Geld von dem für die Reise verantwortlichen Reiseveranstalter zurückzuholen. Eine Reiseversicherung im Privatbereich schützt Organisatoren übrigens nicht vor Haftung.
Ausführlichere Informationen zur Novellierung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/ReisenundVerkehr/PauschalreiseRL/Pauschalreiserichtlinie_node.html
Ein ausführliches Interview zum Thema finden Sie unter: http://www.golfreisen-hotels.de/experten/sicheres-reisen/
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