11. Mai 2015. Kinder, die aus einkommensschwachen Familien kommen, haben es schwer im Leben. Tausenden von Kindern könnte es besser gehen, wenn die Jobcenter entstehende Mehrbedarfe bei Kindern sachgerechter bewilligen würden und die Hartz-IV-Bescheide endlich mehrheitlich fehlerfrei wären, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD).
Der Alltag von mehr als zwei Millionen Kindern in Deutschland ist von Verzicht geprägt. Die Forscher, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung Kinderarmut untersucht haben, kommen zu sehr eindeutigen Ergebnissen. Die Politik definiert Armut so: Arm ist, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Netto-Einkommens verfügt. In Deutschland liegt die finanzielle Armutsschwelle für eine vierköpfige Familie bei 1.873 Euro im Monat. Kinder aus armen Familien haben oft keine ausreichende Winterkleidung oder leben in zu kleinen Wohnungen mit feuchten Wänden. Auch der Verzicht auf soziale Aktivitäten habe negative Auswirkungen, meint Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): “Arme Kinder gehen mit ihren Eltern nicht ins Kino oder zum Essen in ein Restaurant, sie haben weniger häufig elektronische Unterhaltungsgeräte und oft auch keinen Zugang zum Internet.” Wer Kinderarmut wirksam bekämpfen will, muss eben auch die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellen und sich nicht nur auf die berufliche Integration der Eltern konzentrieren.
Bürokratische Hürden und fehlerhafte Bedarfsberechnung
Einkommensschwache Eltern resignieren bei Behördengängen oft und sind mit der staatlichen Hilfe unzufrieden. “Wer von der Grundsicherung leben muss”, so Uwe Hoffmann, “hat es mit einem großen bürokratischen Aufwand, wechselnden Ansprechpartnern und anderen Hürden zu tun. Ob die entsprechenden Hartz-IV-Bescheide korrekt sind, können die Betroffenen meist nicht selbst überprüfen. Und immer wieder werden auch Mehrbedarfe für Kinder aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert.” Der DSD empfiehlt deshalb dringend, sämtliche Bescheide der Jobcenter auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Dazu arbeitet der Verein mit Vertrauensanwälten zusammen. Uwe Hoffmann: “Eine Prüfung durch unsere Vertrauensanwälte ist für Hartz-IV-Empfänger absolut kostenlos. Und die Erfolgsquote von über 80 Prozent sollte alle Betroffenen ermutigen sich nicht kampflos zu ergeben.” Der DSD spricht sich auch für eine Anhebung des Existenzminimums von Kinder und der staatlichen Grundsicherung aus.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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