Nach Auskunft des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (HLPUG) ist für Hessen allmählich ein Ende der heftigen Grippewelle absehbar. Seit Jahresbeginn hatten akute Erkrankungen der Atemwege das Land fest in ihren kalten Klauen gehalten und in vielen Unternehmen für Ausfälle ganzer Abteilungen gesorgt. Von Anfang Januar bis Mitte Februar wurden vom Robert-Koch-Institut (RKI) allein für Hessen rund 1250 Grippefälle bestätigt. Wenngleich nach Auffassung der Experten des Arbeitskreises Influenza beim RKI Ende Februar der Höhepunkt der Saison erreicht wurde, bleibt die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen und damit das Ansteckungsrisiko nach wie vor auf hohem Niveau.
Dabei ist die Vermeidung von Infektionen und Wiederansteckung auch ohne Impfschutz kein Hexenwerk. Neben der wichtigsten Grundregel, durch regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände Erreger fernzuhalten, gibt es auch in Sachen Mundhygiene einfache Maßnahmen, deren Befolgung den Rückfall nach einem gerade erst überstandenen Infekt vermeiden hilft oder Dritte vor den eigenen Krankheitskeimen schützt.
Zahnbürsten getrennt aufbewahren und nach Erkrankungen wechseln
Die Art der Aufbewahrung von mehreren Zahnbürsten in einem Glas birgt Risiken für Ansteckung. Erreger aus Hals, Rachen und Mundraum finden beim Zähneputzen ihren Weg auf die Zahnbürste und werden durch das Abspülen der Borsten nicht entfernt. Zahnpasta-Rückstände und Feuchtigkeit bilden einen idealen Nährboden, auf dem sich die Keime wohlfühlen und vermehren. Generell gilt daher die Empfehlung, die Zahnbürste immer mit dem Kopf nach oben aufzubewahren, um das Trocknen des Bürstenkopfes zu ermöglichen. Beim Kontakt der Bürsten können die Keime übertragen werden und die Ansteckung anderer Familienmitglieder ist vorprogrammiert.
“Im Falle einer Erkältung ist es sinnvoll auch die Hilfsmittel zur Mundpflege nach Möglichkeit voneinander zu trennen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Noch wichtiger ist es, auch nach einem leichten grippalen Infekt, einer Bronchitis oder einer Halsentzündung sämtliche Zahnpflegeutensilien, also auch Zungenreiniger oder die Sprühköpfe der Munddusche, zu entsorgen, um keinen Rückfall zu riskieren. Ganz egal, ob die Bürste noch nicht lange in Gebrauch war. In diesem Falle geht ganz klar Gesundheit vor Sparsamkeit”, sagt Dr. Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).
Wenn es mehr als ein leichter Schnupfen ist, Arzttermine verschieben
Bei einer starken Erkältung mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen ist angeraten, aus Rücksichtnahme gegenüber dem Zahnarzt, dem Praxisteam und den anderen Patienten einen Termin beim Zahnarzt zu verschieben, falls es sich nicht um einen Notfall handelt. Im Falle heftiger Zahnschmerzen, die einen Besuch in der Praxis unabdingbar machen, sollte man den Zahnarzt in jedem Falle über die Erkrankung und die vom Hausarzte verschriebenen Medikamente in Kenntnis setzen.
Informationen zu Mundgesundheit und Vorsorge auf der
Webseite der Landeszahnärztekammer Hessen (http://www.lzkh.de).
Landeszahnärztekammer Hessen
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), mit Sitz in Frankfurt am Main und einer Außenstelle in Kassel, ist die Berufsvertretung von derzeit über 6.300 hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
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