Gilt der gesetzliche Mindestlohn für Amateurfußballer?

Zu Beginn des Jahres 2015 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten und hat für einigen medialen Wirbel gesorgt, zumal es einige Lücken aufweist. Wie sieht es damit im Amateurfußball aus?

Leider hat der Gesetzgeber nicht für alle Berufsgruppen hinreichend klargestellt, ob diese nun den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beziehen sollen oder nicht”, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mit. Insbesondere im Amateurfußballbereich hat das neue Gesetz Aufsehen und Besorgnis verursacht. Natürlich ist bekannt, dass schon Vereine aus unteren Klassen, die ihre aktiven Spieler überhaupt nichtmehr fürs Fußballspielen bezahlen, mittlerweile eine Seltenheit sind.

Auch im Amateurbereich erhalten diemeisten Spieler ein gewisses Honorar, zumeist bestehend aus einem recht niedrigen Grundgehalt sowie Punkt- und Siegprämien. Insbesondere Studenten schaffen sich hierüber eine Nebenerwerbsquelle, und auch im Zeitalter von Hartz IV kann sich ein sportliches und fußballerisches Talent günstig für den Geldbeutel auswirken, selbst wenn nur bei den Amateuren gekickt wird. Auch hauptamtlich tätige Trainer stellen keine Seltenheit dar.

Die Einführung des Mindestlohns für Amateurfußballer hätte insoweit einschneidende Veränderungen in dieser Struktur herbeigeführt, da natürlich klar gewesen wäre, dass die wenigsten Vereine sich die Zahlungen des Mindestlohns an ihre Spieler und Trainer hätten leisten können. Das Bundesarbeitsministerium hat nun aber in einer informellen Erklärung klargestellt, dass die Spieler regelmäßig nicht in einem richtigen Arbeitsverhältnis zu ihren Vereinen stehen; der ehrenamtliche Charakter der sportlichen Betätigung überwiege soweit. Das MiLoG ist daher auf Amateurfußballspieler nicht anwendbar.

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