Skandal Ostabschlag – kein Ende der Diskriminierung absehbar

Masseure und Physiotherapeuten – Berufsgruppen zwischen den Mühlsteinen

Für die Gesetzlichen Krankenkassen scheinen die neuen Bundesländer immer noch die Sparbüchse der Nation zu sein”, so der Stellvertretende Bundesvorsitzende des VDB-Physiotherapieverbandes, Bernd Liebenow (Brandenburg). Diesen Eindruck gewänne er jedenfalls bei Betrachtung der Vergütungen für die Leistungen der Physiotherapeuten und Masseure, die in den Neuen Bundesländern von den Gesetzlichen Krankenkassen noch immer rund 10% geringer als in den alten Bundesländern honoriert werden – und zwar bei gleicher Leistung auf Basis bundesweit gleicher Leistungsbeschreibungen. Beispiel: die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zahlen einer Praxis für eine Krankengymnastik mit einer durchschnittlichen Dauer von 20 Minuten in den alten Ländern im Schnitt 15,10, in den neuen Ländern 13,40 (Stand Ende 2014) “Das ist eine unerträgliche Diskriminierung der Therapeutinnen und Therapeuten sowie auch der Patienten in den Neuen Ländern, die als Versicherte den gleichen Beitragssatz entrichten wie die Versicherten in den Alten Ländern,” so Bernd Liebenow.
Eingeführt wurde der Ostabschlag vor 25 Jahren im Zuge der Wiedervereinigung mit der Begründung, dass die räumlichen Gegebenheiten und die Ausstattung der Praxen in den neuen Ländern hinter denen in den Alten Ländern zurückbleiben und dass die Ausbildung anders sei. Diese Unterschiede zwischen den Praxen in Ost und West sind längst entfallen, Praxisausstattungen, Ausbildung und Fortbildung der Therapeutinnen und Therapeuten sind längst auf gleichem Niveau.
Doch die Gesetzlichen Krankenkassen wehren sich hartnäckig zum eigenen Vorteil gegen ein Ende des Ostabschlags, und das, obwohl schon die Vergütungen in den Alten Bundesländern deutlich hinter den Preisen zurückbleiben, die ein qualifizierter Handwerksbetrieb erzielt. Bei den Einnahmen haben die Krankenkassen in Ost und West ohnehin lange gleichgezogen: Seit Einführung des Gesundheitsfonds erhielten alle Krankenkassen in Ost und West den gleichen Betrag pro Versichertem aus dem Fonds. Seit Anfang 2015 gelten wieder gleiche Beitragssätze in Ost und West wie vor Einführung des Gesundheitsfonds. Das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), das die Regeln für die Gesetzlichen Krankenkassen enthält, erschwert die Lage zusätzlich, weil es “den Spielraum für die Vergütungsentwicklung auf einen sehr schmalen Korridor verengt, Verhandlungen mit dem Ziel einer wirtschaftlich vertretbaren Preisgestaltung sind so von vornherein nicht möglich”, so Bernd Liebenow.

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