(ddp direct) Düsseldorf, 03.08.2012 Aufgrund eines Methodenfehlers im Methodenfehlers für die Morbiditätszuschläge wird den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für alte und schwerkranke Menschen zu wenig Geld zur Verfügung gestellt. Das will das Bundesversicherungsamt jetzt ändern und hat am 27.7.2012 das neue Ausgleichssystem für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die geplante Neugestaltung sehr und erwartet dadurch auch eine verbesserte Versorgung der betroffenen Patientengruppen.
Die nun vorgenommene Neugestaltung des Risikostrukturausgleichs bietet die Chance, dass die Versorgung der betroffenen Personengruppen endlich auf einer besseren Finanzgrundlage stattfinden kann. Wir erwarten, dass die Krankenkassen hierdurch die dringend notwendigen Verbesserungen bei der Versorgung schwerkranker Patienten nun weiter voranbringen werden, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e.V. deutlich.
Der Methodenfehler beim Morbi-RSA besteht darin, dass die Zuschläge bei tödlich verlaufenden Krankheiten und in Altersgruppen mit hoher Sterberate, auf denen die Zuweisungen an die Krankenkassen basieren, gekürzt werden. Deshalb sind beispielsweise die Zuweisungen für viele Krebskranke um 15 bis 50 Prozent zu niedrig. Für hochbetagte Menschen (Menschen über 90 Jahre) stellt der Gesundheitsfonds sogar nur Zuweisungen in Höhe von etwa 75 Prozent ihrer tatsächlichen Ausgaben bereit. Dieser Fehler betrifft die komplette Personengruppe unabhängig davon, ob diese Menschen im Laufe des Jahres verstorben sind. Das Geld, das nicht für die Versorgung dieser Personengruppen zur Verfügung steht, wird nach dem Gießkannenprinzip auf alle Versichertengruppen umverteilt. Die Folge ist, dass im GKV-Durchschnitt junge und gesunde Versicherte auf Kosten der Zuweisungen für alte und schwerkranke Versicherte überfinanziert werden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es sehr, dass dieser sogenannte Methodenfehler nun berichtigt wird, so der Bundesgeschäftsführer.
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