Aufklärungsmängel bei Banken und Brokern
Nach einem Bericht von Bloomberg vom 19.01.2015 haben Citigroup, Deutsche Bank und Barclays geschätzt 400 Mio. Dollar an Verlusten haben zusammen angehäuft, nachdem die Schweizerische Nationalbank überraschend ihren Mindestkurs für den Euro aufgegeben hatte. Doch die Auswirkungen der Entscheidung haben auch Privatanleger getroffen. Bei der Frankfurter Kanzlei LSS Rechtsanwälte haben sich über das Wochenende die ersten Geschädigten gemeldet, die mit Forderungen ihrer Banken und Broker in Millionehöhe konfrontiert sind.
Nach dem vorzitierten Bericht von Bloomberg war es eine beliebte Handelsstrategie, den Franken leer zu verkaufen und die meisten institutionellen Akteure hätten ihre Positionen über Kredite gut 20-fach ausgeweitet. Bei einer solchen Hebelung vernichtet eine Bewegung von fünf Prozent gegen die Position den gesamten Wert derselben. Dennoch soll die Handelsstrategie nach den Modellen der Finanzfirmen als relativ risikoarm gegolten haben, weil die Volatilität des Franken durch den Mindestkurs für den Euro, beziehungsweise Frankendeckel der SNB als begrenzt galt, so Bloomberg unter Berufung auf Mark T. Williams, Spezialist für Risikomanagement an der Universität Boston. Nach Auskunft des Leiters des Bank- und Kapitalmarktrechtlichen Dezernats bei LSS, Matthias Schröder, trifft es die privaten Anleger deutlich härter. Für alle Anleger mit denen ich gesprochen hatte, war es unvorstellbar, dass mit Optionsgeschäften in Schweizer Franken, unbegrenzte Nachforderungen der Banken verbunden sein könnten, die über den geforderten Margineinschüssen liegen. Schröder erkennt teilweise gravierdene Aufklärungs- und Handlingfehler auf Seite der Broker und Baken.
LSS Rechtsanwälte verfügt seit vielen Jahren über Erfahrungen mit Finanztermin- und insbesondere Devisengeschäften. Rechtsanwalt Matthias Schröder ist Bankkaufmann und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt Mandanten bundesweit.
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