Am 17. Dezember hat das Bundeskabinett den Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe: “Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechterzuhalten”. Dazu sollen neben finanziellen Aspekten auch die Arbeitsbedingungen so verbessert werden, dass sich wieder mehr Ärzte für den Landarztberuf entscheiden.
Doch wie immer führen viele Wege zum Ziel. Der jetzt vom Ministerium vorgeschlagene Weg erzürnt die Gemüter. So sieht nicht nur der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, einen Angriff auf die Freiberuflichkeit. “Wir sind längst hoffnungslos überreguliert”, sagte Montgomery in einem gemeinsamen Interview mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, im Deutschen Ärzteblatt (Heft 1-2, 2015). Man müsse in vielen Bereichen “den Reset-Knopf drücken und bei Null anfangen, um auf dem Weg des reinen Denkens zu einfachen und vernünftigen Lösungen zu kommen”. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Zulassungsausschüsse es künftig ablehnen sollen, Vertragsarztsitze in überversorgten Regionen neu zu besetzen. Alle Fachgruppen gelten in Berlin statistisch als überversorgt. Die Existenz dieser verschärften Aufkaufregelung demotiviere junge Ärzte und Psychotherapeuten, warnt beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Es stehe zu befürchten, dass die Ärzte ihre Praxen am Ende eines Berufslebens, etwa zum Zwecke der Altersversorgung, nicht mehr frei veräußern können. Bundesweit sind in den nächsten fünf Jahren nach Angaben der KBV 25.000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gefährdet. In Berlin genau 2.180.
Die KBV kritisiert eine Tendenz, welche im Gesetzentwurf deutlich wird. Denn von den geplanten Regelungen sind ausschließlich selbstständig tätige Ärzte und Psychotherapeuten betroffen, nicht jedoch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und angestellte Ärzte. Zudem sieht der Entwurf eine weitere Förderung von MVZen vor. Diese sollen künftig von Kommunen errichtet werden können. Der KBV interpretiert daher die neue “Zwangsaufkaufregelung” als Angriff auf die Freiberuflichkeit der ärztlichen Berufsausübung.
Bislang handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf. Nach jetzigem Stand könnte das VSG Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden und dann 2016 in Kraft treten.
Doch ganz gleich, welche Richtung die Gesetzgebung zum neuen VSG nehmen wird, bei gut informierten, niedergelassenen Ärzten besteht kein Grund zur Panik. Zusammen mit erfahrenen Beratern bestehen immer Gestaltungsmöglichkeiten.
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