Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Wuppertal – vom 10. Januar 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Cortisoninduzierte Kahnbeinnekrose nach Handgelenksoperation, LG Wuppertal, Az. 5 O 425/11
Chronologie:
Die Klägerin litt an Schmerzen im rechten Handgelenk und begab sich zwecks Operation in die Behandlung bei der Beklagten. Postoperativ verschlimmerten sich die Beschwerden. Sie leidet unter Bewegungseinschränkungen des rechten Handgelenks auf 30 Grad und ist in der Bewältigung ihres Alltages eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat den Vorfall mittels eines fachchirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis kommt ein Behandlungsfehler dergestalt in Betracht, dass bei der Entnahme der Spongiosa ein Hautnerv fehlerhaft durchtrennt wurde. Daraufhin hat das Landgericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung angeraten. Der Streitwert liegt bei 22.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Sind gerichtlich eingeholte Gutachten im Ergebnis nicht eindeutig, schlagen Gerichte gerne einen Vergleich vor, um eine weitere umfassende und zeitaufwändige Beweisaufnahme zu vermeiden. Im Zweifel sind sowohl Klägerseite, als auch die Beklagtenseite damit gut beraten, sich hierauf einzulassen, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsforum Patientenanwälte.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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