Gellner & Collegen>>>die Patientenanwälte

Bei Zahnschmerzern gehen Sie auch nicht zum Urologen…

BildDie Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf Patientenseite tätig.

Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachanwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztliche Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte” und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums. Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der fortwährenden Medienpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die-patientenanwaelte.com zu finden sind.

Gütersloh: Tod einer 27-jährigen Frau infolge unterlassener rechtzeitiger ärztlicher Behandlung

Ein 30- jähriger Witwer aus Gütersloh erhebt Vorwürfe gegen eine Gütersloher Klinik und gegen den zuständigen Träger des Rettungsdienstes wegen des Unterlassens einer rechtzeitigen ärztlichen Behandlung seiner 27- jährigen Ehefrau.

Die Patientin war an Grippe erkrankt. Als es ihr schlechter ging, suchte sie die Notaufnahme der beschuldigten Klinik auf, wo sie zusammenbrach. Der Arzt meinte nur, die Symptomatik sei auf die Grippe zurückzuführen und und unternahm außer der Gabe einer Infusion nichts, insbesondere keine weiterführende Diagnostik. Die Patientin wurde dann wieder nach Hause geschickt.

Als es ihr erneut schlechter ging, rief der Ehemann den Rettungsdienst, welcher auch erschien; jedoch meinte, kein Krankenhaus werde die Patientin an diesem Abend aufnehmen; und die Symptomatik rühre ohnehin von der Grippe.

Daraufhin brachte der Ehemann seine Frau selbst erneut in das beschuldigte Krankenhaus. Die Patientin brach noch vor der Aufnahme zusammen und wurde dann auf die Intensivstation gebracht. Dort kollabierte sie mehrfach. Erst jetzt wurde der Verdacht auf eine Herzmuskelentzündung gestellt, und es wurde letztlich entschieden, die Patientin in die Herzklinik Bad Oeynhausen zu verlegen.

In Bad Oeynhausen wurde dann eine Herzmuskelentzündung diagnostiziert, und es wurde in den folgenden Tagen unter Einsatz maximaler Mittel versucht, den Kreislauf und die Organfunktionen aufrecht zu erhalten, was letztlich nicht mehr gelang. Die Patientin verstarb am 11.02.2013.

Der Witwer macht nun gerichtlich Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Gütersloher Klinik geltend. Er ist überzeugt, dass seine Frau nicht verstorben wäre, wenn bei der ersten Vorstellung in der Gütersloher Klinik eine ordnungsgemäße Diagnostik erfolgt und die Herzmuskelentzündung erkannt worden wäre.

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