Bei Zahnschmerzern gehen Sie auch nicht zum Urologen…
Die Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf Patientenseite tätig.
Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachanwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztliche Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte” und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums. Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der fortwährenden Medienpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die-patientenanwaelte.com zu finden sind.
Bad Wildungen : 69-jähriger Patient verstirbt infolge grober ärztlicher Falschbehandlung
Der zum Behandlungszeitpunkt 69-jährige Patient wurde in Aachen an einem Aortenaneurysma operiert. Im Anschluss wurde er zu Rehabilitationszwecken in eine Klinik nach Bad Wildungen verlegt. Es bestand eine Schluckstörung, und der Patient hatte eine Trachealkanüle. Die Nahrung sollte über eine Nasensonde in den Magen geführt werden. Diese Sonde wurde im Rahmen des Aufenthaltes von einem Arzt neu gelegt. Dieser Arzt legte die Sonde allerdings grob fehlerhaft nicht in den Magen, sondern über die Luftröhre in die Lunge. Es resultierte eine massive Lungenentzündung, welche das gesamte Lungengewebe und das Rippenfell bis zum Bauchraum betraf. Das Gewebe wurde massiv zerstört und bei einer Notoperation wurde ein Teil der Lunge entfernt. Es kam im Gefolge zu einer Blutvergiftung. Die schwerwiegenden Komplikationen konnte der Patient letztlich nicht überleben und verstarb Anfang April 2012.
Die Hinterbliebenen nehmen das Klinikum in Bad Wildungen nunmehr auf Schadensersatz in Anspruch. Zugleich wurde Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Sollte das Klinikum letztlich eine Haftung verweigern, wird sich das zuständige Landgericht mit der Schadensersatzforderung befassen müssen.
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