Die Sonalis bietet seinen Kunden ein über einen deutschen Versicherer versichertes Sicherheitskonzept, das neben der Beschädigung und Zerstörung Ihrer Photovoltaikanlage auch die damit verbundenen Risiken der Betriebsunterbrechung deckt. Zusätzlich sind etwaige Minderleistungen Ihrer Photovoltaikanlage abgesichert. Dieses Sicherheitskonzept besteht für die Dauer von 10 Jahren, ab Übernahme der Photovoltaikanlage. In dieser Zeit werden Entschädigungsleistungen aus versicherten Sachschaden auf die Reparaturaufwendungen von Sonalis zugunsten des Kunden angerechnet. Ersatzleistungen aufgrund von versichterten Ertragsausfällen oder aus der Ertragsgarantie-
Versicherung stehen dem Kunden direkt zu.
Auch an den schlimmsten Fall haben wir gedacht. Sollte Sonalis Insolvenz anmelden müssen, gehen die Versicherungsansprüche direkt an den Kunden über.
Die Leistungen im Schadenfall:
Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt und bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungskosten (Neuwertentschädigung).
Selbstverständlich ersetzt der Versicherer auch die Wiederbeschaffungs, kosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sachen, wenn diese aufgrund des technischen Fortschritts in ihrem bisherigen
technischen Zustand nicht mehr zu beziehen sind.
Der Selbstbehalt je Versicherungfall beträgt 250 Euro.
Außerdem sind die folgenden Kosten im Schadenfall mit 10% des Anlagenverkaufpreises, mindestens 125.000 Euro, höchstens 250.000 Euro beitragsfrei mitversichert:
– Aufräumungs- Dekontaminations- und Entsorgungskosten
– Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
– Bewegungs- und Schutzkosten
– Kosten für die Herstellung von Behelfsstraßen
– Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten,
Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines
Provisoriums, Luftfracht
– Sachen im Gefahrenbereich einschließlich
Gebäudebeschädigungen
– De- und Remontagekosten aufgrund Gebäudebeschädigungen
– Feuerlöschkosten inklusive Gebühren
– Kosten für Erd- und Bauarbeiten im Teil- und
Totalschadenfall
– Schadensuchkosten
Versicherungsschutz besteht auch für die entgangenen Stromeinspeiseerlöse, wenn die technische Einsatzmöglichkeit Ihrer Photovoltaikanlage durch einen Sachschaden oder Abhandenkommen unterbrochen oder beeinträchtigt wird.
Der Selbstbehalt je Versicherungsfall beträgt 2 Kalendertage.
Die Entschädigungsleistung wird maximal ein Jahr geleistet.
Die Ertragsgarantieversicherung bietet Schutz, wenn der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag Ihrer Photovoltaikanlage z.B. infolge geringer Globalstrahlung oder Mängel der Komponenten unterschritten
wird. Die Selbstbeteiligung beträgt in den ersten 5 Betriebsjahren 10% des Jahresertrages und ab dem 6. Betriebsjahr 15% des Jahresertrages. Sollte in den ersten 5 Betriebsjahren kein Schaden eingetreten sein, wird die Selbstbeteiligung ab dem 6. Betriebsjahr nicht erhöht. Die Entschädigung ist auf 50% des prognostizierten Wertes begrenzt.
Sonalis GmbH
Herr Kohlbauer Jörg
Wellesweilerstr. 100
66538 Neunkirchen
06821-9517940
j.kohlbauer@sonalis.de
http://www.sonalis.de