Neuer Prozesserfolg für Ciper & Coll: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld:
Grobe Fehlerhaftigkeit bei Bauchspiegelung mit Verletzung von Organen und Verlust der Gebärfähigkeit, OLG Dresden, Az. 4 U 1899/10
Chronologie:
Die Klägerin wurde 2001 wegen akuter Bauchschmerzen ins Klinikum der Beklagten eingewiesen. Dort stellten die Mediziner einen Adnextumor links fest und veranlassten zur weiteren Abklärung eine Bauchspiegelung. Bereits sieben Minuten nach OP-Beginn kam es zu einem drastischen Kreislaufabfall. Anlässlich der Spiegelung wurden mehrere Organe in Mitleidenschaft gezogen. Die Patientin befand sich in Lebensgefahr. Sie hat auch heute noch unter Gesundheitsbeeinträchtigungen zu leiden und ihre Gebärfähigkeit verloren. Ihren erlernten Beruf kann sie nicht mehr ausüben.
Verfahren:
Nachdem bereits das Landgericht Leipzig (Az. 6 O 3551/05) einen groben Behandlungsfehler festgestellt und ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro zugesprochen hatte, korrigierte das OLG Dresden das Urteil dahingehend, daß nunmehr auch sämtliche materielle Zukunftsschäden für die Klägerin erstattungsfähig sind. Ferner einigten sich die Parteien nach Verhandlungen zwischen dem alleinsachbearbeitenden Rechtsanwalt Tobias Kiwitt von Ciper & Coll. und dem Versicherer der Klinik im Wege eines Vergleichs darauf, den Schmerzensgeldbetrag auf insgesamt 110.000,- Euro zu erhöhen. Dr. D.C. Ciper LLM weist darauf hin, daß Verhandlungen mit Versicherungen oft sehr zäh und anstrengend verlaufen können. Umso erfreulicher ist das erzielte Ergebnis im vorliegenden Fall zu werten.
Anmerkungen von Ciper & Coll. – Ihrer Kanzlei für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld – bundesweit:
Neben dem erzielten Schmerzensgeldbetrag steht der Geschädigten noch ein Anspruch auf die sogenannten materiellen Schäden zu, die im sechsstelligen Eurobereich liegen dürften. Für Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Tobias Kiwitt, macht der Fall wieder einmal deutlich, wie sinnvoll ein Berufungsverfahren sein kann, wenn Untergerichte in ihren Entscheidungen wichtige Ansprüche des Geschädigten unberücksichtigt lassen wollen, so wie
hier. In welchen Fällen sich ein Berufungsverfahren anbietet, bedarf natürlich einer gründlichen Überprüfung. Nicht jeder Fall bietet sich für ein derartiges Rechtsmittelverfahren an, so die spezialisierten Anwälte. Im Zweifel ist qualifizierter Rechtsrat erforderlich, um die Erfolgsaussichten im Vorfeld abschätzen zu lassen.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
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