Zum Jahresende auf der Agenda: der Zahnarztbesuch

Klar: Im Weihnachtsstress gibt es wichtigeres als einen Zahnarztbesuch. Aber gerade zum Jahresende sollten Patienten daran denken. Insbesondere dann, wenn der jährliche Kontrolltermin beim Zahnarzt noch nicht stattgefunden hat. Denn Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse müssen im Falle des Falles einen nicht geringen Teil des Zahnersatzes selbst zahlen. Diese Eigenkosten lassen sich senken, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wird. Erwachsene sollten mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen und sich dort den Besuch im Bonusheft quittieren lassen. Für Kinder und Jugendliche gilt es, zweimal im Jahr beim Zahnarzt zur Kontrolle zu erscheinen.

Können Erwachsene übers Bonusheft Zahnarztbesuche fünf Jahre lückenlos nachweisen, erhöhen die Krankenkassen den Festzuschuss für bestimmten Zahnersatz auf 60 Prozent. Für einen Nachweis ohne Lücken über zehn Jahre, gibt es sogar 65 Prozent Festzuschuss. Kinder und Jugendliche müssen für Zahnersatz nichts dazu zahlen. Nichtsdestotrotz sind gerade für Jugendliche und Kinder die regelmäßigen Zahnarztbesuche extrem wichtig. Denn auch, wenn die Milchzähne irgendwann ausfallen, die Zahnfäule (Karies), welche die Milchzähne befallen hat, kann sich auch auf die bleibenden Zähne übertragen. Zudem ist es notwendig, die bleibenden Zähne sofort zu versiegeln und damit die Anfälligkeit für einen späteren Kariesbefall zu reduzieren. Kinder sollen daher ihr eigenes Bonusheft ab dem Alter von acht Jahren führen.

“Die regelmäßigen Zahnarztbesuche sollten nicht allein wegen des Bonusheftes und der damit verbundenen Möglichkeit des Geldsparens absolviert werden, sondern die Kontrolltermine sorgen auch dafür, dass Karies oder sonstige Zahnprobleme frühzeitig erkannt werden”, erläutert Dr. Uta Janssen, Zahnärztin in Berlin-Tempelhof. Denn das Beste am künstlichen Zahnersatz ist es, keinen nötig zu haben. Nichts ist besser und schöner als die gut gepflegten, natürlichen Zähne. Wer also regelmäßig zum Zahnarzt geht, braucht sich über die finanziellen Aspekte des Zahnersatzes keine Gedanken zu machen.

Selbst wenn das Bonusheft mal verloren geht oder eine Eintragung vergessen wurde, kann dies ohne Probleme von der Zahnarztpraxis nachgetragen werden. Wer jedoch über ein Jahr mit dem Zahnarztbesuch “pausiert”, fängt hinsichtlich der Rechnung des Festkostenzuschusses seitens der Krankenkasse wieder von vorn an. Das Bonusheft erhalten Patienten bei ihrem Zahnarzt oder ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Zahnarztpraxis an der Luftbrücke
Dr. Uta Janssen
Manfred-von-Richthofen- Str. 18

12101 Berlin
Deutschland

E-Mail: kontakt@zahnarzt-in-tempelhof.de
Homepage: http://www.zahnarzt-in-tempelhof.de
Telefon: 030 – 7 85 72 59

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