Bereits 2016 werden von 51 Staaten, darunter Deutschland, Grossbritannien und Frankreich, Kontodaten erhoben und ausgetauscht, ein Jahr später wird die Schweiz mit weiteren Ländern ebenfalls beitreten
Der Beratungsbedarf in Steuerfragen nimmt zu, wie die Unternehmensberatung firmengruendung24-kanzlei.ch seit geraumer Zeit feststellt – und empfiehlt.
Automatische Informationsstandards beschlossen
Vor dem Hintergrund der Abhängigkeit der Schweiz vom wirtschaftlichen EU-Umfeld war keine andere Entwicklung zu erwarten, auch das Bankgeheimnis gehört damit der Vergangenheit an. Ab 2017 wird sich die Schweiz am automatischen Informationsaustausch beteiligen, sodass die Kontodaten ausländischer Bürger an die jeweiligen Finanzbehörden übermittelt werden – nur nicht in die USA, die sich der Vereinbarung unter Kritik der großen Industriestaaten, deren Banken unter heftigen Strafen der US-Behörden zu leiden haben, bisher entzogen haben. Auch wenn noch Zeit ist, sollten nach Möglichkeit Umstrukturierungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf in Angriff genommen werden. Die Unternehmensberatung firmengruendung24-kanzlei.ch verzeichnet bereits verstärkt Beratungsmandate, die sie mit ihrem breiten Leistungsspektrum professionell und im Rahmen des gesetzlich Möglichen bedienen kann. Insbesondere die Gründung von Stiftungen gerät dabei zunehmend in den Fokus, wie die zuständigen Mitarbeiter bestätigten.
Offshore Lösungen und ihre Perspektive
Ein großes Thema sind die Offshore Companies, deren aktuell bevorzugte Standorte sich teilweise zum Informationsaustausch bekannt haben. Allerdings wird es auch weiterhin, so zumindest der heutige Stand, Regionen auf dieser Welt geben, die das Bankgeheimnis sogar verfassungrechltich zusichern. Diese Offshore Gesellschaften lassen sich unkompliziert gründen, wie die Firmengründung24 Kanzlei bestätigt, allerdings sollten die Perspektive und die Implementierung in die eigene Unternehmensstruktur von vornherein gut durchdacht sein. Mit extrem niedrigen Steuern, einem äußerst flexiblen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie der Vertraulichkeit könnten diese zum Teil exotischen Länder einen verstärkten Zulauf erfahren – und das nicht nur als Urlaubsziel. Die Ausnutzung aller steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten dürfte angesichts der anstehenden Änderungen der bisherigen Regelungen zum Bankgeheimnis in der Schweiz eine echte Herausforderung für alle beratenden Unternehmen werden.
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