(Mynewsdesk) Chemnitz, 20.10.2014 – Wird ein freier Sachverständiger ohne einen gerichtlichen Auftrag bestellt, dann hat er bei der Gestaltung seiner Vergütung grundsätzlich freie Hand. Das führt bei vielen allerdings dazu, dass sie sich entweder unter Wert verkaufen oder einen Satz berechnen, der weit vom Üblichen abweicht. Dabei stellt sich die berechtigte Frage, welche Sätze üblich sind. Der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband (DGSV) hat nun mit Hilfe seines Mitglieds Frank Hempel, seines Zeichens Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure, eine Richtlinie herausgebracht
Berechnung mit konkreter Kalkulation
Wie Sachverständige ihr Honorar berechnen, bleibt zwar jedem selbst überlassen, am einfachsten und transparentesten für den Kunden ist es aber, den Zeitaufwand zu berechnen und einen Stundensatz zu vereinbaren. Gerne wird sich dabei am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) orientiert, was jedoch sehr kompliziert ist, da zahlreiche Einzelfaktoren wie etwa Fahrtkostenersatz, Aufwandsentschädigungen und Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen mit in die Berechnung hineinspielen.
Das hört sich erst einmal nicht schlimm an. Wenn man jedoch bedenkt, was alles unter den Punkt Aufwendungen fällt (z.B. Kosten für Vertretungen, Begleitpersonen, Hilfskräfte, Untersuchungsmaterial etc.), wird die Kalkulation sehr schnell sehr aufwändig. Wer dennoch seine Gemeinkosten pro Jahr, den Unternehmerbedarf und das Jahresgehalt berechnen möchte, kommt durch die geleisteten Stunden pro Jahr auch so auf seinen Stundensatz. Wem diese Arbeit zu viel ist oder gar die Grundlage für die Berechnung fehlt, für den hat der DGSV eine Orientierungshilfe.
Berechnung ohne konkrete Kalkulation
Auch hierbei wird sich am JVEG orientiert, allerdings an den Stundensätzen, die in §9 genannt werden. Hinzu kommt ein prozentualer Aufschlag, der alle Arbeiten neben der eigentlichen Erstellung des Gutachtens, wie etwa Vorbereitungen, Aktenstudium, Unterlagendurchsicht, Wahrnehmen von Gerichtsterminen etc. beinhaltet. Aus diesen Eckpunkten wurde nun ein empfohlener Stundensatz berechnet, den der DGSV ab sofort für seine Mitglieder bereitstellt. Dabei ist ein Mindestsatz ebenso zu finden, wie ein mittlerer Stundensatz.
Gerade für Gutachter und Sachverständige, die neu in der Branche sind und noch keine Vergleichswerte aus den Vorjahren haben, ist die Richtlinie ein guter Anhaltspunkt. Zu finden sind die empfohlenen Stundensätze für Gutachter unter www.dgusv.de.
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