Wenn Vertragsverhältnisse streitig werden, muss ein Unternehmen sein Recht notfalls auch vor Gericht suchen.
Die Entscheidung für oder gegen einen Zivilprozess wird das Unternehmen in erster Linie anhand der objektiven Rechtslage treffen. “Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.” So schön das Bonmot von Graham Chapman ist, so sicher ist auch: Wenn es um die Durchsetzung eines Rechtes vor Gericht geht, reicht es eben nicht immer, im Recht zu sein.
Die Entscheidung für und gegen einen Prozess sollte sich daher nicht allein an den einschlägigen Paragraphen orientieren. Vielmehr sind auch die “weichen Faktoren” eines Zivilprozesses zu berücksichtigen: Etwa der Aufwand, den Sachverhalt und die erforderlichen Beweismittel zu recherchieren; die Ressourcen von Mitarbeitern zur Aufbereitung des Streitstoffs oder als Zeugen in einer mündlichen Verhandlung; die Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Auslagen für Zeugen und Sachverständige – und nicht zuletzt die möglichen mittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung zum Prozessgegner oder im Verhältnis zu Dritten.
Wie kann sich ein Unternehmen in dieser Situation bestmöglich aufstellen? Woher nimmt es die Parameter für eine sachgerechte Entscheidung? Hier ist der Anwalt als Fallmanager gefragt. Er muss das Unternehmen nicht nur auf die Rechtslage, sondern auch auf die möglichen Entwicklungen und Auswirkungen eines Verfahrens hinweisen. Wer sich vor Beginn des Prozesses Gedanken macht, kann eine reflektierte Entscheidung treffen und mit den späteren Unwägbarkeiten besser umgehen. Die Bedeutung einer sorgsamen Vorbereitung pointiert Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker: “Ein Verfahren wird nicht vor dem Gericht, sondern vor dem Prozess entschieden.” Wer sich vor dem Verfahren auf die möglichen Szenarien einstellt, kann zwar immer noch verlieren, ist aber vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen “weichen” Faktoren eines Zivilprozesses und gibt Hinweise, wie man sich hierauf optimal einstellen kann.
Dr. Marius Breucker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wüterich Breucker, Arbeitsgemeinschafts-Ausbilder für Rechtsreferendare und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht. Er war Berater des Stabs Sicherheit für die Fußball-WM 2006 im Bundesministerium des Innern und des Bundesamtes für Polizei in Bern zur EURO 2008. Er fungierte als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur. Er berät und vertritt regelmäßig mittelständische und große Unternehmen, Anti-Doping-Organisationen, Sportverbände und -vereine und ist Seminartrainer unter anderem für Vertragsrecht und Vertragsgestaltung.
Weitere Informationen zum Thema ” Die weichen Faktoren des Zivilprozesses (http://mariusbreucker.wordpress.com/2014/09/18/die-weichen-faktoren-des-zivilprozesses/) ” und Dr. Marius Breucker sind auf:
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Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.
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