Roland Kruk — 69502 Hemsbach — Bewerber um ein Bundestagsmandat im Wahlkreis 274 Heidelberg – Tel. 0152/31067412
Nur kurz währte die Freude der Politiker an der von ihnen durchgedrückten, “automatisierten Diätenerhöhung”, denn erfreulicherweise hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte Diätenerhöhung gemäß § 11 Abs. 4 und 5 AbgG und gegen die Zulage für Vorsitzende gemäß § 11 Abs. 2 AbgG angenommen und wird das Ganze nun hinterfragen.
Dabei wird im Vordergrund die Frage stehen, ob die Bundestagsabgeordneten überhaupt das Recht haben, die Bürger und die Presse beim Diäten erhöhen, einfach zu entmachten…!
Siehe: http://www.rolandkruk.de/D.htm
Wie mittlerweile allgemein bekannt ist, störten sich die Bundestagsabgeordneten sehr daran, dass sie beim erhöhen ihrer “Diäten” (also ihres Gehaltes), dem Volke und der Presse Rechenschaft schuldig waren und im Vorfeld der Diätenerhöhung, Rede und Antwort stehen mussten.
Dadurch konnten die Bürger und die Presse, gegen jede geplante Diätenerhöhung machtvoll protestieren und so wurde schon des Öfteren, die Höhe der von den Bundestagsabgeordneten geplanten Diäten Erhöhung verringert, oder die Diätenerhöhung sogar ganz verhindert!
Jetzt hat der Deutsche Bundestag dieses leidige Problem mit den Bürgern und Presse endlich gelöst, denn er hat das Diätenerhöhen gesetzlich so gestaltet, dass Bürger und Presse nur noch sehr schwer und unwirksam dagegen protestieren können (automatisierte Diätenerhöhung)…!
Aber was ist mit den Bürgern und der Presse in diesem Spiel…, haben sie keine Rechte auf Mitbestimmung beim Diäten erhöhen…, schließlich bestimmen die Bürger und auch die Presse schon seit 40 Jahren, sehr wirksam, durch ihre Proteste im Vorfeld der Diätenerhöhung mit und sind rechtlich gesehen sogar eine Kontrollinstanz, die durch ihre öffentlichen Proteste und Kritik, die Selbstbedienungsmentalität verhindert!
Sogar der Bundespräsident hat lange gezögert, dieses gerade auch in Fachkreisen umstrittene Diätenerhöhungsgesetz zu unterzeichnen, so dass es erst verspätet am 15.07.2014 statt am 01.07.2014 in Kraft treten konnte…!
Wenn ein Gesetz also derart umstritten ist, dann muss eine endgültige Klärung durch das BVG (Bundesverfassungsgericht) angestrebt werden, denn nur das BVG hat die Möglichkeit, hier auch im Detail, endgültig und verfassungsrechtlich korrekt zu entscheiden!
Erstaunlicherweise geschieht das aber gerade NICHT, KEINE im Bundestag vertretene Partei reicht eine Verfassungsbeschwerde gegen diese verfassungsrechtlich dubiose, “automatisierte Diätenerhöhung” ein und kein Bundestagsabgeordneter wird es wagen hier selbst eine Klage einzureichen, weil er in seiner Partei sonst in Ungnade fällt…!
Erschwerend kommt hier noch dazu, dass die Parteien glaubten, der Bürger und die Presse müsse es machtlos (ohne Klagerecht vor dem BVG) hinnehmen, dass sein seit 40 Jahren ausgeübter Einfluss auf die Diätenerhöhungen, einfach ausgehöhlt wird.
Das hat sich jetzt glücklicherweise als Irrtum erwiesen und so wird das BVG nun entscheiden, was höher zu bewerten ist: “Das seit 40 Jahren ausgeübte und im Diätenurteil BVerfGE 40 296 vorgegebene Recht der Bürger und der Presse, durch Proteste eine wirksame Kontrolle über die Diätenerhöhungen der Bundestagsabgeordneten auszuüben, oder der Wunsch unserer Bundestagsabgeordneten, beim Diäten erhöhen, von ihren Wählern und der Presse, NICHT mehr belästigt zu werden…!
Ebenso wurde auch noch eine Zulage “wegen Mehrarbeit” für Ausschussvorsitzende gemäß §11 Abs. 2 AbgG eingeführt, obwohl im Diätenurteil BVerfGE 40 296, genau solche Zulagen für Berufs-Bundestagsabgeordnete, bereits vor 40 Jahren, absolut verboten wurden…!
Auch darüber wird das BVG bereits in Kürze, im Zuge einer Einstweiligen Verfügung, eine kleine Vorentscheidung treffen.
Hier ist durchaus noch die eine oder andere Überraschung möglich!
Roland Kruk
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