Mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung senken sie nachhaltig Krankheitskosten, binden ihre wertvollen Mitarbeiter und gewinnen den War for Talents. Zudem wirken sie der demographischen Entwicklung am Arbeitsmarkt entgegen.
(Stand 16.07.2014) – Pressemitteilung
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Neues Versicherungsprodukt als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Ein Beitrag von Wolfgang von Sigriz und Carsten Leber
AfbKV® Agentur für betriebliche Krankenversicherung
und Gesundheitsmanagement
Infolink zur bKV mit Video
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Welches Unternehmen sucht nicht schon nach Lösungen und Antworten auf die Fragen:
Fachkräftemangel, älter werdende Belegschaft, Krankenquote, Mitarbeiterfluktuation, Arbeitgeberattraktivität. Und erst wenige Unternehmen haben erkannt, wie stark sich die Gesundheit ihrer Beschäftigten auf ihr Leistungspotential auswirkt.
Die Grundlage jedes erfolgreichen Personalmanagements sind gesunde Mitarbeiter, als eines der drei Produktionsfaktoren: Grund und Boden, Kapital und Arbeitskraft. Denn Gesundheit ist als Ressource zu betrachten, die eine hohe Relevanz für den Unternehmenserfolg hat.
In allen Studien zu diesen Themen hat sich das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als Megatrend herausgestellt. HR-Strategien mit Zukunft berücksichtigen deshalb auch das Ziel von gesunden Mitarbeitern. Aus der Entwicklung des betrieblichen Krankheitsgeschehens ist klar zu erkennen, welche Themen- und Gestaltungsfelder aktiv angegangen werden müssen: Burnout, Muskelskelett-, Herz-, Kreislauferkrankungen, altersgerechte Arbeitsgestaltung, gesundheits-bezogene Führung, Harmonisierung von Berufs- und Privatleben.
Weltweit gibt es inzwischen circa 1.000 Studien zur Effektivität von BGM. Überwiegend kommen sie zu dem Ergebnis, dass BGM die Gesundheit verbessert und ökonomisch effektiv ist: Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung führen zu einer Reduktion der Abwesenheitszeiten um 30 bis 40%. Dadurch wird bereits innerhalb von drei bis vier Jahren eine Verringerung der Krankheits-kosten erreicht.
Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens (WHO, 1948) und nicht nur ein Zustand der Abwesenheit von Krankheit.
BGM ist nicht nur Kür, sondern insbesondere auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (Gefährdungsbeurteilung) und des SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement) auch zur Pflicht geworden.
Das BGM vereint den klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Verhütung von arbeits-bedingten Erkrankungen, die betriebliche Gesundheitsförderung zur Stärkung der Gesundheit so-wohl von gesunden Beschäftigten als auch von Beschäftigten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (betriebliches Eingliederungsmanagement) sowie die betriebliche Krankenversicherung als dritte Säule unter einem Dach (drei Säulen Modell des BGM).
Als neues Versicherungsprodukt und eine Top-Idee sehen wir als erste Agentur für betriebliche Krankenversicherung, kurz AfbKV®, die bKV als ein Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
BGM wird verstanden als ein ganzheitlicher und nachhaltiger Prozess, welcher eingebunden ist in ein Gesamtkonzept (Unternehmensstrategie), das sowohl die Arbeitsverhältnisse (Verhältnisprävention) als auch das Gesundheitsverhalten (Verhaltensprävention) mit einbezieht. Von integriertem Gesundheitsmanagement spricht man, wenn das Prinzip “Gesundheit” in der Strategie, dem Wertgerüst, der Prozesslandschaft, dem Personalwesen und den Führungsinstrumenten verankert ist.
Laut einer Umfrage von Strategieberatung Bülow & Consorten, veröffentlicht im Personalmagazin Ausgabe 05.2014, haben noch über 75 % der befragten Unternehmen hohen Informationsbedarf zum Thema arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV).
Meistens wird die bKV mit einem rabattierten Gruppenvertrag für Krankenzusatzversicherungen verwechselt. Dabei handelt es sich bei einer echten arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung um einen Kollektivvertrag ohne Gesundheitsprüfung, am besten für die gesamte Belegschaft, dessen Beitrag pro gesetzlich versicherten Beschäftigten um bis zu 50 % günstiger ist als der eines herkömmlichen Gruppenvertrages.
Neu ist neben den Tarifen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und stationärer Krankenhausbehandlung der Tarif für Vorsorgeuntersuchungen, den wir aus Sicht des BGM für den wichtigsten Bestandteil halten. Denn es geht darum gesundes Verhalten und eine schnellere Genesung zu fördern, aber auch die Krankheitskosten zu senken. Die betriebsärztlichen Möglichkeiten und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenkassen reichen dafür nicht aus.
Für wichtig halten wir in diesem Zusammenhang, die Legitimation dieses Vorsorgeangebots nicht allein an einem “Key Perfomance Indicator” (KPI) festzumachen. Vielleicht stellt sich die Akzeptanz durch die Belegschaft zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen erst langsam ein. Der Erfolg von nur wenigen Früherkennungsfällen (Krebs, Schlaganfall, Diabetes) ist jedoch nicht zu unter-schätzen. Die Felix Burda Stiftung belegt: Darmkrebs ist der 2. häufigste Krebs, aber vermeidbar. Vorsorge rechnet sich: Kosten / Nutzen -Relation = 1:10.
Selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen oder Check-ups im Rahmen des Freibetrages bis EUR 500 steuer- und sozialversicherungsfrei pro Mitarbeiter/-in und Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG; § 52 Abs. 4c EStG) übernehmen würde, entstehen ihm erhebliche Verwaltungskosten durch die ärztlichen Abrechnungen, und zusätzlicher Aufwand, wenn diese Freigrenze
überschritten würde. Die Beiträge für die bKV können pauschal versteuert werden, sind Betriebsausgaben und sozialabgabenfrei (§40 Abs.1 Nr.1 EStG; § 4 ff. EstG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV). Arztrechnungen reicht der Beschäftigte direkt an den privaten Krankenversicherer weiter, wie ein Privatpatient.
Auch Familienangehörige können als Selbstzahler von diesem bKV-Kollektivvertrag profitieren. Wenn der Beschäftigte das Unternehmen verläßt, kann er trotzdem den Vertrag eigenständig fort-führen.
Zur Wirkungskontrolle aller BGM-Maßnahmen dienen nicht nur wichtige weiche Kenngrößen aus den Mitarbeiterbefragungen als Benchmark. Um auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein BGM-Budget rechtfertigen zu können, haben wir eine Möglichkeit entwickelt, wie sich anhand der harten Kennzahlen aus ihrem Unternehmen (Fehltage pro Beschäftigten, Kosten pro Fehltag), verglichen mit Zahlen des statistischen Bundesamtes (BAuA) nach Wirtschaftsbranche, eingesparte Krankheitskosten (Lohnfortzahlungen, Produktivitätsverlust) berechnen lassen. Dabei berücksichtigt werden nicht nur der Absentismus, sondern auch die Präsentismuskosten, die laut Studien erheblich höher liegen.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen noch kein BGM-Gesamtkonzept entwickelt haben, so sind wir Ihnen mit unserem Netzwerk externer Dienstleister gerne weiter behilflich. Hilfreich sind auch Angebote der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, die auf Anfrage Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung kostenfrei durchführen oder durch einen finanziellen Bonus fördern.
Schenken Sie als Arbeitgeber Gesundheit und Sie erhalten die volle Leistungskraft Ihrer Mitarbeiter. Denn: “Sie können Gesundheit und Mitarbeiterzufriedenheit nicht kaufen, müssen sich aber dennoch darum kümmern”
Wolfgang von Sigriz ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Sicherheitsingenieur für Arbeitssicherheit (VBG) und Versicherungsmakler.
Carsten Leber ist Versicherungskaufmann (IHK) und Krankenversicherungsspezialist.
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