Holz im Trend, steigende Steuern und Abgaben am Strompreis, Geld sparen bei Immobilienerbschaften – auch in dieser Woche gab es wieder interessante Neuigkeiten aus der Immobilienwelt, die im immonewsfeed veröffentlicht wurden.
Die Summe der Abgaben und Steuern am Strompreis im Haushalt beträgt mittlerweile fast 52 Prozent – dies gab der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nun bekannt. Der Verband hat untersucht, inwiefern sich die gängigen Tarifprodukte sowie der Grundversorgungstarif für Haushaltskunden verändert haben. Demzufolge muss ein durchschnittlicher Haushalt mit drei Bewohnern und einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Monat ca. 85 Euro nur für Strom bezahlen, im Jahr 2013 waren es noch 85 Euro. Obwohl die Steuern und staatlichen Abgaben für Strom stetig weiter steigen, konnten die Energieversorgungsunternehmen dank geringerer Beschaffungskosten den Anstieg des Gesamtpreises ausgleichen, so der Verband.
Wie im Vorjahr liegt die Quote der in Holzbauweise errichteten Wohngebäude in Deutschland auch in diesem Jahr bei 15,2 Prozent, wie die Berufsorganisation Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister nun im Rahmen ihres Lageberichts 2014 bekanntgab. Wohnen in nachhaltigen Holzhäusern habe nach wie vor einen hohen Stellenwert in Deutschland, so die Organisation. 2012 wurden 16.545 Wohngebäude in Holzbauweise genehmigt, wobei die Quote mit 23,7 Prozent in Baden-Württemberg am höchsten lag. Die Holzbaubranche blickt auch weiterhin optimistisch in das Jahr 2014 und erwartet eine Umsatzsteigerung von 3,5 Prozent.
Wer eine Immobilie erbt und diese nicht verkaufen möchte, sollte für eine rasche Änderung im Grundbuch sorgen, empfiehlt die Bayerische Landessparkasse. So könne man viel Geld sparen. Mit einem Erbschein ist die Grundbuchänderung zwei Jahre lang kostenlos möglich, danach wird eine Gebühr von rund einem Prozent des Marktwertes erhoben, wodurch schnell Kosten in vierstelligen Summen verursacht werden können. Zudem sollten von Beginn an die Unterhaltskosten für das geerbte Objekt einkalkuliert werden, da regelmäßig Versicherungsbeiträge und Grundsteuer anfallen. Auch Kosten für Strom, Müllbeseitigung, Heizung, Verwaltung, Hausmeisterdienste und Straßenreinigung sind möglich. Da bei Immobilienerbschaften nicht nur Bäder, Böden und Fenster, sondern auch Heizungsanlagen häufig nicht dem neuesten Stand entsprechen, sollten Erben einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen, in dem konkrete Modernisierungsvorschläge enthalten sind.
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wavepoint e.K.
Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16
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