(Mynewsdesk) Das Frankfurter Forum für Altenpflege, Verbund der Pflegeheimleitenden, wehrt sich gegen einen Bericht der Bildzeitung vom 04.06.2014 Titel: Ärzte retten 82-Jährige aus dem Pflegeheim, weil sie von Maden gefressen wird. Darüber zeigten sich die FFA-Mitglieder überaus empört. Dem FFA gehören 40 Leitende unterschiedlicher Trägerschaft an, die am 05.06. eine Solidaritätserklärung beschlossen.Die Leitenden werfen der Zeitung vor, den Fall nicht nur schlecht recherchiert, sondern ihn skandalisierend in eine bestimmte Richtung gelenkt zu haben. Wichtige Aspekte seien ausgeblendet worden, um einen Pflegeskandal zu erzeugen. Die reißerische Aufmachung des Berichts und unbegründete Schuldzuweisungen diskreditierten nicht nur die stationäre Altenpflege Frankfurts, sondern auch die bundesweite, so der Sprecherkreis des Forums. Der Bildartikel reihe sich in eine bundesweite Kampagne tendenzgeleiteter, negativer Berichterstattung über die Altenpflege ein. Derartig vorurteilsbildende Medienberichte bedienten die Sensationslust. Sie schadeten nicht nur der betroffenen Einrichtung, sondern der gesamten Altenhilfe und der Bevölkerung. Die Folge seien Verunsicherung, Angst und Misstrauen von Heimbewohnern sowie Pflegekräften. Es stehe allerdings außer Frage, dass es sich für die betreffende Bewohnerin des Pflegeheims um eine tragische Situation handele. Was war passiert? Am 29. Mai 2014 musste eine Bewohnerin des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums, AWO Frankfurt, in eine Klinik, weil sich Maden in offenen Wunden an den Beinen gebildet hatten. Sie habe sich, so das Pflegeheim, der professionelle Wundbehandlung verweigert und ihre Wunden selbst versorgt und verbunden. Ende Mai hätten Pflegekräfte den Madenbefall festgestellt und sofort den Notarzt verständigt. Diesen habe die Bewohnerin jedoch nicht ins Zimmer gelassen, worauf der Mediziner die Polizei verständigte. Diese wiederum habe sich per Beschluss Einlass ins Zimmer verschafft und die zwangsweise Klinikeinweisung veranlasst. Unterdessen gehe es der Bewohnerin wieder gut. Nun bestehen Vorwürfe gegen das Pflegeheim. Die Polizei habe Anzeige erstattet und ermittle wegen unterlassener Hilfeleistung von Schutzbefohlenen. Nach Auskunft der Geschäftsführung lebe die Frau seit 2010 im Haus. Ihr Zimmer habe nicht nach Standard gesäubert werden können, weil sie dies abgelehnt habe. Da sie nicht unter gesetzlicher Betreuung stand, habe sie selbstbestimmt entscheiden können. Alle Vorgänge um die Bewohnerin seien stets ordnungsgemäß dokumentiert und alle zuständigen Behörden informiert worden. Das Gesundheitsamt Frankfurt und weitere Behörden bestätigten dies in den Lokalmedien am Tag nach der Skandalmeldung. Man wollte, so die Geschäftsführung des Heimes, den Vorfall juristisch aufarbeiten, um zu klären, in welchem Maße ein Pflegeheim ins Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners eingreifen darf, wenn er nicht unter gesetzlicher Betreuung stehe. Es geht es um die Klärung, welche Spielräume ein Träger für derartige Fälle hat. Wie der Sprecherkreis erklärt, liege das konkrete Problem dieses Falls zwischen Achtung der Selbstbestimmtheit und Autonomie der Heimbewohnerin einerseits und der Vermeidung von gesundheitlichem Schaden andererseits. Die betreffende Einrichtung hat nach den uns vorliegenden Informationen korrekt und verantwortlich gehandelt, so das Gremium. Um fundierte Aufklärung zu leisten, laden die Mitglieder des FFA jederzeit Presse- und Medienvertreter ein, um sich hinter die Kulissen schauen zu lassen.
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