Ganz in weiß gekleidet, ihre polizeilichen Führungszeugnisse in der Hand, demonstrierten heute Aktivisten des gemeinnützigen Tierschutzvereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. vor dem Landgericht in Köln
In einer wenig später stattfindenden mündlichen Anhörung wehrten sich die Tierschützer gegen die Unterstellung der Landwirtschaftsverlag GmbH, sie seien “Stalleinbrecher”. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet, doch die Tierschützer sind zuversichtlich, dass das Gericht die Einstweilige Verfügung, die sie gegen den Verlag erwirkt hatten, bestätigt.
In diesem Januar erhielten die ersten sieben Tierschutzorganisationen in NRW, nach ausgiebiger Prüfung, eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Verbandsklagerecht. Der Agrarindustrie nahestehende Medien, wie die Landwirtschaftsverlag GmbH berichteten darüber äußerst kritisch. So hieß es in einem Artikel mit der Überschrift “WLV entsetzt über Verbandsklagerecht für Stalleinbrecher”, Vertreter des gemeinnützigen Tierschutzvereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. seien dafür bekannt, dass sie regelmäßig in Tierställe einbrächen.
Dagegen ging der Verein erfolgreich rechtlich vor. Vertreten wird er von der bekannten Kölner Anwaltskanzlei Höcker. Am 20.02.2014 erließ das Kölner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Landwirtschaftsverlag GmbH (Az. 28 O 67/14) und untersagt ihr diese Äußerung weiter zu verbreiten. Dagegen legt der Verlag Widerspruch ein. Über diesen wurde heute vor dem Landgericht Köln verhandelt.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten Aktivisten des Tierschutzbüros vor dem dem Eingang des Landgerichts. Ganz in weiß gekleidet hielten sie Bilder aus der industriellen Tiermast und ihre blütenweißen polizeilichen Führungszeugnisse hoch. Jan Peifer, Sprecher des Vereins, erklärt: “Wir recherchieren vor Ort, um die tierquälerischen Bedingungen in der industriellen Tierhaltung öffentlich zu machen. Millionen Tiere leiden hierzulande auf engstem Raum, bekommen Körperteile ohne jegliche Betäubung amputiert und werden nur mit Gabe von reichlich Antibiotika am Leben erhalten. Die Agrarindustrie will mit allen Mitteln verhindern, dass die Verbraucher das ganze Ausmaß dieser Tierquälerei begreifen und ihr Konsumverhalten ändern. Daher versucht man uns zu diffamieren, um die Veröffentlichung unserer Foto- und Filmaufnahmen zu verhindern. Doch das nehmen wir nicht hin, wir lassen uns nicht kriminalisieren!”
Ein Urteil wird erst in einigen Wochen verkündet. Doch Peifer ist zuversichtlich, dass das Tierschutzbüro das Verfahren gewinnen wird: “Der Richter hat deutlich gemacht, dass er die von uns erwirkte Einstweilig Verfügung für rechtens hält.”
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