(Mynewsdesk) Köln, 14.05.2014 – Bereits seit 2009 ist für alle Gebäude, die vermietet oder verkauft werden ein Energieausweis erforderlich. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.05.2014 treten einige Verbesserungen für dieses Dokument in Kraft. Wichtigste Neuerung: Die Einführung von Energieeffizienzklassen, die farblich hinterlegt eine schnelle Auskunft zum energetischen Zustand eines Gebäudes geben sollen.
Diese Energie-Ampel kennen Verbraucher bereits von neuen Elektrogeräten. Ob Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Fernseher: die Farbskala von grün bis rot soll auf einen Blick die Stromfresser von den Energiesparern unterscheiden helfen. Ähnlich soll es nun auch beim Energieausweis für Gebäude funktionieren.
Der jährliche Energieverbrauch eines Hauses, bisher ausschließlich in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche angegeben, wird nun in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Im grünen Bereich liegen die Klassen A bis B, was in etwa dem Zustand eines Neubaus entspricht, der nicht älter als drei Jahre ist. Ganz hinten, in der Klasse H, liegen Gebäude mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Der Energieausweis ist für alle Verbraucher wichtig, die sich nach einem neuen Zuhause umschauen und denen Umweltaspekte besonders am Herzen liegen. Denn die übersichtliche Einteilung nach Energieeffizienzklassen hilft nicht nur, die künftigen Energiekosten sondern auch die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes besser abschätzen zu können. Der Energieausweis muss von allen Vermietern und Verkäufern einer Immobilie bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Mehr Informationen zum neuen Energieausweis finden Sie auf http://www.sauberenergie.de/energieausweis.
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