(Mynewsdesk) Desillusioniert ziehen Horst und Marianne von dannen. Sie hatten ein liebenswertes kleines Häuschen angeboten bekommen, perfekt in Größe und Lage. Ein wirklich schönes Häuschen auf einem atemberaubend schönen Grundstück. In der Nähe war ein kleiner See, an dem Horst seinem Lieblingssport, dem Angeln hätte nachgehen können. Marianne, die für Ihr Leben gern fotografiert, fände perfekte Motive, die sie einfangen und für die Nachwelt erhalten könnte. Erst zwei Jahre war es her, da wurde das Häuschen energetisch umgebaut. Auf dem Dach sorgt eine Photovoltaikanlage für Strom, der im Keller mit einer kleinen Speichereinrichtung für den Eigenbedarf erhalten wird und im Inneren sorgen Infrarotheizungen für wohlige, sonnenähnliche Wärme. Die Nebenkosten wären also überschaubar. Ein Ort, perfekt geeignet, um seinen Lebensabend darin zu verbringen. Sie hatten bei ihrer Hausbank wegen einer Finanzierung vorgesprochen. 40% des Kaufpreises wäre an Kapital vorhanden. Leider schien das gar nicht so relevant. Horst steht zwei Jahre vor der Rente. Er arbeitet in einer Leiharbeitsfirma und erhält nur ein sehr mageres Einkommen. Horst braucht aber die Jahre, um keine Kürzung bei seiner Rente zu bekommen, die eh nicht so hoch ausfallen wird, wie er es sich erhoffte. Und auch seine private Zusatzvorsorge, die er vor 25 Jahren abgeschlossen hatte und deren Rentenhöhe damals bei Abschluss auf dem Papier noch sehr ansprechend erschien, ist heute, 25 Jahre Preissteigerungen weiter, lächerlich gering. Das Arbeitsverhältnis in einer Leiharbeitsfirma ist ein befristetes. Der Arbeitsvertrag kann jedes Jahr verlängert werden, muss es aber nicht. Das hängt davon ab, wieviel Arbeit für Männer seines Alters zu vermitteln ist. Darüber hinaus ist es noch gar nicht klar, ob er nun tatsächlich in zwei Jahren in den Ruhestand gehen darf oder ob er doch noch weiter arbeiten muss, denn die Politik hat da ihre eigenen Vorstellungen vom Rentenbeginn. Marianne ist bereits Rentnerin. Sie muss sich nicht mehr darum sorgen, wann sie in Rente gehen kann. Ihre Rente steht fest und ist überraschend stattlich. Heute war jedoch kein Glückstag für die beiden. Sie hatten diese einmalige Chance von einem Freund bekommen, sein Haus zu kaufen. Seine Frau war kürzlich verstorben und er wollte nicht allein in diesem Haus voller Erinnerungen wohnen bleiben. Horst und Marianne waren oft bei den beiden zu Besuch und kennen das Haus recht gut. Sogar mit den Nachbarn kommen sie gut aus. Für sie wäre es perfekt, dieses Eigenheim zu erwerben. Doch die Bank sagte nein. Horst und Marianne entsprechen altersmäßig leider nicht mehr dem Optimalkunden für eine Immobilienfinanzierung. Dass sie etwa 40% eigenes Geld beisteuern klar anfangs vielversprechend, aber die restlichen 60% ließen sich bei dem Kreditinstitut leider nicht positiv darstellen. Die Anfrage wurde abgelehnt. Für Marianne, die das Kaufmännische in der Familie regelte, war das nicht nachvollziehbar. Hätte man das Haus finanziert und gekauft, wäre die Kostensituation viel positiver als derzeit mit aktueller Miete und Nebenkosten. War es das oder gab es Auswege? Wohlhabende Freunde hatten sie keine und andere Banken oder Sparkassen würden sie wahrscheinlich ebenfalls wegschicken. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) könnte mit ihrem Angebot, welches als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt gesehen werden kann, Abhilfe schaffen. Bei der GENO eG spielt das Alter eine untergeordnete Rolle. Das Engagement muss dauerhaft bezahlbar sein. Darauf kommt es hier hauptsächlich an. Es gibt klare Voraussetzungen für den Erwerb über die Genossenschaft und diese erfüllen die beiden vollständig. Über genügend Eigenkapital verfügen die beiden ja bereits. Dieses wird als Genossenschaftsguthaben in einen sogenannten WohnSparVertrag eingezahlt. Das Minimum beträgt 10% des Objektpreises, jedoch gilt hier, je mehr Eigenkapital, umso besser. Empfohlen werden 20% des Objektwertes. Das bedeutet, dass Horst und Marianne mit ihren 40% mehr als genug Eigenkapital haben. Der WohnSparVertrag kommt dann sofort in die Bewertung und nach der Zuteilungszeit kauft die Genossenschaft das Objekt am Teich für Horst und Marianne. Die beiden ziehen zunächst als Mieter in ihr Häuschen ein. Jedoch genießen sie bereits, notariell beurkundet, die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs). Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Horst und Marianne haben es nun in der Hand, wie schnell sie das Haus dann kaufen können. Das hängt im Grunde nur davon ab, wie schnell sie es schaffen, den Kaufpreis über eine verzinste zweckgebundene Ansparergänzung zu realisieren. Für den Notfall ist ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt absolute Freiheit. Horst und Marianne können das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Jeder Optionär könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Geld aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen. Im Ergebnis ergibt sich eine perfekte Chance, als älterer Bürger eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben.
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