Neue Regeln bei der Heizkostenabrechnung
sup.- Bei der Abrechnung von Heizkosten kommt es auf die exakte Mengenerfassung an: Die Höhe des Energieverbrauchs für Wärme muss in Mehrfamilienhäusern für jeden Mieter oder Bewohner einer Eigentumswohnung separat ermittelt werden. Das regelt in Deutschland die derzeit gültige Heizkostenverordnung in der Fassung von 2009. Und die verlangt nach Ablauf eines mehrjährigen Bestandschutzes jetzt zusätzliche Präzision bei der Verbrauchserfassung: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnparteien und einer Zentralheizung, die sowohl die Heizwärme als auch das warme Wasser erzeugt, muss seit dem 1. Januar 2014 der Warmwasseranteil mit einem separaten, zeitgemäßen Wärmezähler gemessen werden. Die bisher gebräuchliche Berechnung aufgrund pauschaler Annahmen ist nicht mehr zulässig. Damit soll laut Bundesbaublatt die Transparenz beim Energieverbrauch erhöht und die Motivation zum Energiesparen verbessert werden: “Dass sich ein bewusster Umgang mit zentral bereitetem Warmwasser finanziell positiv in der Nebenkostenabrechnung niederschlägt, ist ein zusätzlicher Anreiz.” Rund 1,5 Mio. Wärmezähler, so die Schätzung von Experten, müssen aufgrund der Nachrüstpflicht neu installiert werden. Für die Eigentümer, die diese Regelung noch nicht umgesetzt haben, besteht Handlungsbedarf, denn andernfalls gesteht der Gesetzgeber den Mietern ein Kürzungsrecht zu.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Messverpflichtung nicht betroffen, aber was oft vergessen wird: Wenn z. B. eine öl- oder flüssiggasbetriebene Heizung für die Wärme im Eigenheim zuständig ist, hängen die Energiekosten ebenfalls maßgeblich von einem Zähler ab – nämlich dem des Lieferfahrzeugs bei der Tankbefüllung. Nur vorschriftsmäßig geeichte und fehlerfrei arbeitende Messanlagen gewährleisten, dass die Kosten für Warmwasserkomfort und beheizte Wohnräume nicht höher als notwendig ausfallen. Deshalb sollten Brennstoffkunden auch hier auf eine Mengenerfassung mit höchster Präzision achten. Das ist ganz einfach, indem bei der Suche nach einem Lieferanten das RAL-Gütezeichen Energiehandel als Auswahlkriterium dient. Händler, die dieses Qualitätsprädikat führen dürfen, erklären sich zu wiederkehrenden und unangemeldeten Prüfungen durch externe Sachverständige bereit. Dabei werden sämtliche Betriebsabläufe und technische Gerätschaften rund um die Kundenbelieferung begutachtet, natürlich auch die Messeinrichtungen an den Tankfahrzeugen. Nur wenn das Zählwerk, die Kontrollschaugläser, der Hauptstempel der Eichbehörde, die Lieferscheinangaben sowie alle relevanten Service- und Sicherheitsstandards ohne Beanstandung bleiben, wird das RAL-Gütezeichen verliehen. Auf diese Weise greift der Verbraucherschutz auch dort, wo der einzelne Kunde normalerweise keine Kontrollmöglichkeiten hat.
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