Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder aus Stuttgart und Frankfurt informiert über Ansprüche und Regelungsmöglichkeiten in Sachen Familienheim bei Trennung und Scheidung vom Ehegatten
Stuttgart, 31. März 2014 – Was wird aus der Immobilie, wenn die Ehepartner sich scheiden lassen? Die wenigsten Ehepartner haben einen Ehevertrag abgeschlossen, der dies eindeutig regelt. Bei einer beabsichtigten Trennung und Scheidung rückt dann neben den Unterhaltsansprüchen auch der Gedanke an die gemeinsam bewohnte Immobilie in den Vordergrund. Doch nicht immer liegen hier die Eigentumsverhältnisse so wie viele glauben. Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn einer der Ehepartner während der Ehe die Immobilie geerbt hat? Oder wenn eine gemeinsame Immobilie auf einem Grundstück errichtet wurde, das einem der Ehepartner schon vor der Ehe gehörte?
“Keinesfalls sollten sich die Ehepartner der irrigen Vorstellung hingeben, dass Vermögensgüter, die mit in die Ehe gebracht wurden und während der Ehe dem Vermögen zufließen, beiden gehören”, erklärt Angelika Lübke-Ridder, die als Anwältin im Familienrecht häufig auch mit der Aufteilung von Immobilien-Vermögen während einer Scheidung betraut ist. “Zwar erwerben Ehepartner sehr häufig gemeinsam eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum, aber es gibt auch andere Möglichkeiten des Immobilienzuflusses.”
Beim Erwerb gemeinsamen Eigentums an einer Immobilie, werden beide Ehegatten in der Regel mit hälftigem Eigentum im Grundbuch eingetragen. Die Aufteilung des Immobilienbesitzes im Rahmen der Scheidung erfolgt dann, soweit die Ehegatten in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben, über den Zugewinnausgleichsanspruch. Dieser ist auf Geld gerichtet.
Anlässlich der Trennung oder Scheidung kann es vorkommen, dass dem ein oder anderen Ehepartner hinsichtlich der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an der gemeinsam bewohnten Immobilie die Augen geöffnet werden. Das könnte z.B. sein, wenn ein Ehepartner irrig annimmt, dass die Immobilie, die während der Ehe durch einen Erbfall an den Ehepartner übertragen wird, auch ihm zu hälftigem Eigentum gehört.
Tragisch ist auch die Annahme, ein gemeinsamer Hausbau auf dem Grundstück eines der Ehepartner würde zu hälftigem Eigentum an der Immobilie führen. Denn das gemeinsam errichtete Haus gehört in diesem Fall zum Grundstück, so dass der Ehepartner nur einen finanziellen Ausgleich verlangen könnte. Allerdings kann dieser unerwartet niedrig ausfallen.
Um kein finanzielles Desaster zu erleben, ist hier eine Regelung unumgänglich. Möchten die Ehegatten die bestehenden Eigentumsverhältnisse ändern oder regeln, sollten sie das rechtzeitig über einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung tun.
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