BWF-Stiftung – Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes

Risiko und Sicherheit für BWF-Stiftung Kunden durch Kontrollinstanzen “Deutsches Finanzamt” und freiwillige Kontrolle mit Zertifikatbescheinigung

BWF-Stiftung - Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes

BWF-Stiftung in Berlin

Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung), Trägerschaft des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 5 in 14163 Berlin, lässt regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer den Bestand der Edelmetalle, der den Kunden gehört und in einem gesicherten Tresorraum aufbewahrt wird, prüfen und bestätigen. Hierzu liefert der Geschäftsführer Oliver Over der Gesellschaft dem Wirtschaftsprüfer die Datengrundlage aufgrund der von ihm in Köln am Rhein gefertigten Buchhaltung.

Dies soll ein weiteres Sicherheitsmerkmal bilden, da die Kundenbuchführung extern durch die Steuer- Anwaltskanzlei Kempkes tagesaktuell geführt wird. Der Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski, Pestalozzistraße 57 in 10627 Berlin, prüfte am 13.03.2014 in dem gesicherten Raum den Bestand an Edelmetallen und bescheinigte am 19.03.2014 Folgendes:

“Auf Grundlage der von mir am 13.03.2014 durchgeführten Bestandsaufnahme bescheinige ich der BWF-Stiftung Berlin , dass der durch Inventur ermittelte Goldbestand zum 13.03.2014 aufgrund zwischenzeitlicher Zukäufe die vom Treuhänder aus der Buchführung zum 28.02.2014 ermittelte Menge übersteigt. Der Inventurbestand laut Bestandsaufnahme konnte durch entsprechende Rückrechnung mit der vom Treuhänder bestätigten Menge abgeglichen werden. Der Goldbestand befand sich in einem gesicherten Tresorraum.”

Zusätzliche freiwillige Bestandskontrollen für Kundensicherheit

“Diese Bestätigung des Dipl.-Kfm. Norbert Wojciechowski, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, als eine objektive dritte Person gibt den Kunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit, wie zugleich der Mechanismus der Bestätigung der notwendigen Zahlen durch ein externes Steuerberaterbüro bestätigt,” so Dipl. Kaufmann Oliver Over und erläutert das Prinzip der BWF-Stiftung: “Das BWF-Stiftung Prinzip ist soweit etabliert und prüfbar und besagt, dass das Gold bei der BWF-Stiftung in einem versicherten und speziellen Hochsicherheitstresor eingelagert und gegen Einbruch und Diebstahl in voller Höhe versichert ist. Der Kunde stellt das Gold der BWF-Stiftung für Handelsgeschäfte zu Verfügung. Gewährleistet wird auch, dass das Gold ab dem Kauf uneingeschränkt nur Eigentum des Kunden ist, nicht der BWF-Stiftung oder einer anderen Person. Jederzeit kann der Kunde seinen Eigentumsanspruch geltend machen. Verschiedene Kontrollmechanismen dienen dem Kunden und der BWF-Stiftung zur Sicherheit der Anlage. Der wesentliche Unterschied zu anderen Mitbewerbern, die ihren Firmensitz in der Regel im Ausland haben, besteht darin, dass die BWF-Stiftung somit die Kontrolle durch das deutsche Finanzamt hat. Bei den Mitbewerbern mit Auslandsfirmensitz kann das Vorhandensein des Goldes oftmals nicht kontrolliert werden und ist somit nicht gewährleistet.”

Beide Module erhöhen neben der auch durchgeführten Prüfung durch den Staat im Rahmen von Umsatzsteuersonderprüfungen die Möglichkeit für den Kunden, auf die Sicherheit der Edelmetalle wie Gold und Silber und deren Lagerung zu vertrauen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Dipl.-Kaufmann Oliver Over unter info@finanz-recht.net gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Oliver Over
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