Kostenvorteil alternative Verwahrstelle
(Mynewsdesk) Hamburg, 11. März. Beim Erwerb eines Fonds müssen Anleger eine Vielzahl von Aufschlägen bezahlen. Neben der Management-Fee kommen u.a. Erfolgsbeteiligungen für die Verwalter hinzu. All diese Kosten wirken sich entsprechend negativ auf die Rendite eines Fonds aus. Durch die Regulierungsanforderungen entlang des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) könnten die Renditeaussichten für Fonds künftig weiter sinken. „Produktanbieter müssen durch das KAGB neue sowohl interne als auch externe Prozesse einführen sowie weitreichende Berichtspflichten erfüllen. Dieser Mehraufwand ist mit Kosten verbunden, die letztlich auf die Produkte umgelegt werden könnten“, erklärt Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hohe Kosten belasten Fondsrendite Allein schon aus diesem Grund lohnt sich für Anleger geschlossener Beteiligungsmodelle der Blick in den Emissionsprospekt. Hier sind alle Belastungen eines Fonds aufgeführt. Zwar erfordert es einige Mühe, grundsätzlich ist ein Kostenvergleich verschiedener Produkte allerdings möglich. Entlang neuer Regulierungsvorgaben dürften sich die Belastungen weiter erhöhen. „So müssen Verwalter alternativer Investmentfonds fortan eine Verwahrstelle beauftragen, welche die Arbeit des Fondsmanagers überwacht und sicherstellt, dass erworbene Vermögensgegenstände auch wirklich Eigentum des Fonds werden“, so Frau Niebuhr. Die Verwahrstellen-Aufgabe übernimmt wahlweise eine Depotbank oder ein Treuhänder* als alternative Verwahrstelle. Alternative Verwahrstelle arbeitet häufig kostengünstiger als Depotbank Mit der Auswahl eines Dienstleisters, der die Verwahrstellenfunktion im Vergleich kostengünstiger anbietet, können Emittenten allerdings Einsparungen realisieren, die sich entsprechend in der Rendite eines Fonds widerspiegeln können. Maßgeblich für die Kosten einer Depotbank bzw. einer alternativen Verwahrstelle ist nach Einschätzung von Frau Niebuhr hauptsächlich die Unternehmensgröße: „Im Vergleich zur Depotbank ist die alternative Verwahrstelle in der Regel schlanker aufgestellt und arbeitet daher häufig individueller und kostengünstiger. Vorteilhaft für Produktanbieter sind zudem die kurzen Abstimmungswege, die eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Marktgegebenheiten ermöglichen“. Langjährige Erfahrung in der Mittelverwendungskontrolle Der Kostenaspekt ist jedoch nur ein Anhaltspunkt, den Emittenten bei der Auswahl eines Anbieters im Bereich der Verwahrstelle beachten sollten. „Genauso wichtig ist zweifelsohne die Expertise in einzelnen Anlageklassen sowie die Erfahrung im Bereich der Mittelverwendungskontrolle“, erklärt Frau Niebuhr abschließend. * Dieser muss berufsständischen Regeln unterliegen Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de Über BLS Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen – von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien. Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen. Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an: Pressekontakt gemeinsam werben Thomas Galla T 040-769 96 97 17 F 040-769 96 97 66 E th.galla@gemeinsam-werben.de
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im gemeinsam werben .
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/aha2kr
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/vermischtes/kostenvorteil-alternative-verwahrstelle-24635
Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.
Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.
–
Kristina Reichmann
Sternstraße 102
20357 Hamburg
+49 40 769 96 97 12
k.reichmann@gemeinsam-werben.de
http://shortpr.com/aha2kr