Hohe Zinsersparnisse möglich. Vertragsprüfung durch versierten Rechtsanwalt empfehlenswert.
Wegen “Fehlerhafter Widerrufsbelehrungen” können laufende private Hypotheken-Darlehensverträge auch nach Jahren widerrufen werden. Dadurch können Darlehensnehmer viel Geld sparen. Denn heute werden wesentlich zinsgünstigere Baukredite angeboten als noch vor einigen Jahren. Nach Meinung vieler Experten spricht die Rechtslage fast immer zugunsten der Darlehensnehmer. Dennoch weigern sich Banken und Sparkassen oft, den Widerruf eines laufenden Hypotheken-Darlehens zu akzeptieren. Ist keine Einigung möglich, müssen Kreditnehmer ihr Recht mithilfe eines versierten Anwalts durchsetzen. In vielen Fällen reicht ein außergerichtliches Anwaltsschreiben, um das Kreditinstitut zum Einlenken zu bewegen.
Das Dossier “Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei privaten Darlehensverträgen” der TREWIUS Rechtsanwälte gibt einen umfassenden und verständlichen Überblick über die Rechtslage, auf was Darlehensnehmer achten sollten, wie sie sich gegen Banken und Sparkassen zu Wehr setzen und so viele Tausend Euro Zinsen sparen können.
Widerrufsbelehrung bei privaten Darlehensverträgen
Die gesetzlichen Vorgaben und ihre Folgen
(TREWIUS Rechtsanwälte) Obligatorischer Bestandteil jedes privaten Darlehensvertrags ist die so genannte Widerrufsbelehrung. Zu unterscheiden sind dabei alte Fälle (=Darlehensverträge) und neue Fälle. Rechtliche Grundlage für alte Fälle und somit Hypotheken-Darlehensverträge ist die “Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht”. Diese Vorgabe wird oft auch “BGB-Informationspflichen-Verordnung” genannt, abgekürzt BGB-InfoV. Für alle Neufälle, also Hypotheken-Darlehensverträge, die seit dem Jahr 2010 abgeschlossen wurden, gelten die Regelungen des “Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches”, in der Abkürzung EGBGB.
Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen, fasst zusammen: “Sobald eine Bank oder Sparkasse als Kreditgeber den vom Gesetzgeber vorgegebenen Mustertext nicht sowohl inhaltlich wortgetreu wiedergibt als auch optisch deutlich darstellt, gehen mögliche Unrichtigkeiten zulasten des Geldinstituts. Selbst die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV, die vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2008 gültig war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) für fehlerhaft erklärt (Urteil vom 1.12.2010, Az.: VIII ZR 82/10).”
Nach Einschätzung der Experten, insbesondere der Verbraucherzentralen, beinhalten die meisten aller seit dem Jahr 2002 abgeschlossenen Hypotheken-Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Konsequenz: In all diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich nicht zu laufen. Somit können Kreditnehmer ihre Hypotheken-Darlehensverträge auch noch nach Jahren widerrufen und rückgängig machen. Genau dies will der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 26.7.2012 (Az.: XI ZR 349/10). Verbraucherzentralen und erfahrene Juristen wie Armin Wahlenmaier sind sich einig und empfehlen Darlehensnehmern eindringlich, ihre Verträge von versierten Fachanwälten im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen. Denn “erfahrungsgemäß stellen sich fast alle Banken und Sparkassen stur, sobald ein Kreditkunde versucht, sein Recht auf eigene Faust durchzusetzen.”
Weitere Informationen zum Thema “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Darlehensverträgen” unter: www.trewius.de
Private Hypotheken-Darlehen
Häufige Fehler in der “Widerrufsbelehrung”
(TREWIUS Rechtsanwälte) Eine so genannte Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hypotheken-Darlehensvertrag kann vielen Immobilieneigentümern insgesamt einen fünfstelligen Eurobetrag an Zinsen sparen. Denn sobald die Widerrufsbelehrung nachweislich Fehler enthält, beginnt die vierwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Hypotheken-Darlehensvertrag kann dann auch nach Jahren rückgängig gemacht werden. “Grundsätzlich sollte ein versierter Rechtsanwalt den Darlehensvertrag im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung prüfen”, empfiehlt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen. Doch auch Darlehensnehmer selbst finden oft erste Hinweise dafür, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Beispiele:
Besonderes Augenmerk gilt dem Begriff “frühestens” im Zusammenhang mit dem Beginn der Widerrufsfrist. Dazu entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 9.12.2009 (Az.: VIII ZR 219/08): Die Widerrufsbelehrung in einem privaten Hypotheken-Darlehensvertrag ist fehlerhaft, sobald darin der Begriff “frühestens” verwendet wird. Fachanwalt Armin Wahlenmaier: “In dem Fall kann der Verbraucher und Kreditnehmer nicht problemlos den tatsächlichen Beginn der Widerrufsfrist erkennen.”
Nach einer weiteren BGH-Entscheidung (vom 15.08.2012, Az.: VIII ZR 378/11) können sich darlehensgebende Banken und Sparkassen auf das seinerzeit vom Gesetzgeber verwendete Muster einer Widerrufsbelehrung berufen, in dem das Wort “frühestens” ebenfalls enthalten war, wenn sie das seinerzeitige gesetzliche Muster “exakt” umgesetzt haben. Falls nicht, ist die Widerrufsbelehrung, die das Wort “frühestens” enthält, fehlerhaft.
Häufig verwenden Banken eine deutlich vom gesetzlichen Muster abweichende Erklärung im Hinblick auf den Beginn der vierwöchigen Widerrufsfrist. In zahlreichen Widerrufsbelehrungen ist zu lesen, dass die Frist frühestens mit dem “Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der Bank” zu laufen beginnt. Nachweislich falsch. Denn im gesetzlichen Muster heißt es, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt ab “Zugang der Belehrung”.
“Bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung müssen sich Banken und Sparkassen an das so genannte Deutlichkeitsgebot halten”, erklärt TREWIUS-Partner Wahlenmaier. Dies bedeutet: Eine Widerrufsbelehrung im privaten Hypotheken-Darlehensvertrag muss hervorgehoben werden und darf nicht “irgendwo im Text des Darlehensvertrags versteckt sein”, so Armin Wahlenmaier. Dies bedeutet konkret, dass die Buchstaben und auch Überschriften ausreichend groß sowie gut und deutlich erkennbar sein müssen.
Weitere Informationen zum Thema “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Hypotheken-Darlehen” unter: www.trewius.de
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Bau-Kreditverträgen
Rechtsschutzversicherung muss Kosten eines Rechtsstreits übernehmen
(TREWIUS Rechtsanwälte) Sobald ein Hypotheken-Darlehensvertrag eine “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung” enthält, kann der Bau-Kreditvertrag rückgängig gemacht werden. Durch die Neufinanzierung bei den derzeit historisch günstigen Hypotheken-Zinsen können Immobilieneigentümer viel Geld sparen. Doch nach wie vor verweigern viele Banken und Sparkassen die Anerkennung eines Widerrufs. In einigen Fällen wird trotz anwaltlicher Geltendmachung des Widerrufs die Abwicklung verweigert, so dass Kreditnehmern nur der Gang zum Gericht bleibt. Doch diesen scheuen vielen Darlehensnehmer wegen des Kostenrisikos. “Diese Sorge ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) häufig unbegründet”, sagt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen.
Denn nach der Entscheidung des BGH muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits zwischen einem Darlehensnehmer und seinem Geldinstitut wegen der “Fehlerhaften Widerrufsbelehrung” im Bau-Kreditvertrag übernehmen (Urteil vom 24.4.2013, Az.: IV ZR 23/12). Häufig berufen sich Versicherungsunternehmen darauf, dass die Rechtsschutzversicherung nicht greife, weil der konkrete Versicherungsvertrag erst nach dem betreffenden Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Die Kostenübernahme wurde somit mit dem Argument der “Vorvertraglichkeit” verweigert.
Das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, entschied aber, dass dies nicht zutrifft. Demnach “besteht Versicherungsschutz im Grundsatz immer dann, wenn der Rechtsschutzfall nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten ist und etwaige Wartefristen abgelaufen sind”, erklärt TREWIUS-Partner Wahlenmaier. In vielen dieser Ablehnungsfälle lag der Abschluss des Darlehensvertrags vor dem Abschluss des jeweiligen Rechtsschutz-Versicherungsvertrags, so dass die Versicherer fast immer die Kostenübernahme abgelehnt haben.
Dieser Vorgehensweise widersprach der BGH. “Für den Bundesgerichtshof tritt der Rechtsschutzfall zu dem Zeitpunkt ein, in dem sich die kreditgebende Bank oder Sparkasse weigert, den Widerruf des Darlehensnehmers zu akzeptieren. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde”, erläutert Fachanwalt Wahlenmaier. Folge: Wurde die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und ist deren so genannte Wartefrist abgelaufen, bevor die Bank den Widerruf des Darlehensvertrags verweigert, muss der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen. Unerheblich ist, wie viele Jahre vorher der Darlehensvertrag unterschrieben wurde.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Hypotheken-Darlehensverträgen
Fast alle Banken und Sparkassen betroffen
(TREWIUS Rechtsanwälte) Praktisch jede Bank und Sparkasse hat bei privaten Hypotheken-Darlehensverträgen mit ihren Kunden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. “In solchen Fällen beginnt die vierwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass der Darlehensvertrag rückgängig gemacht werden kann”, erklärt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte). Folge: Der vorzeitige Ausstieg aus länger laufenden und vergleichsweise teuren Baukrediten kann Immobilieneigentümern eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr bringen.
Wahlenmaier und sein Team haben in den vergangenen Monaten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Hypotheken-Darlehensverträgen beispielsweise folgender Geldinstitute festgestellt: Deutsche Kreditbank AG (DKB), Kreissparkasse Göppingen, ING-DiBa, PSD Bank, GSL Bank, Sparda-Bank, Wüstenrot Bausparkasse, Sparkasse Ulm, BHW Bausparkasse, Volksbank Neu-Ulm, Münchener Hypothekenbank. “Wir schätzen, dass die Widerrufsbelehrungen in vier von fünf Darlehensverträgen falsch sind. Das gilt für sämtliche Banken und Sparkassen”, sagt Fachanwalt Wahlenmaier.
Sobald ein Darlehensnehmer den Widerruf – außergerichtlich oder gerichtlich – durchsetzen kann, kann der Baukredit in der Regel zu einem spürbar geringeren Zinssatz fortgeführt werden. Den Kreditzins erfolgreich zu drücken kann dem Bankkunden jedes Jahr mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen. Beispiel: Bei einem Darlehensbetrag von 200.000 Euro hat ein um zwei Prozentpunkte geringerer Zinssatz den Gegenwert von 4.000 Euro jährlich. Bei einer Restlaufzeit des Hypotheken-Darlehens von fünf Jahren summiert sich die Zinsersparnis in diesem Beispiel auf 20.000 Euro.
TREWIUS-Partner Wahlenmaier empfiehlt privaten Darlehensnehmern eindringlich, ihre Kreditverträge von einem versierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Verbraucherzentralen raten dazu ebenso. Plausibler Grund: “Die Geldinstitute erklären sich normalerweise nur dazu bereit, einen Widerruf zu akzeptieren, sobald sich der Kunde einen Anwalt nimmt und zugleich die Klage vor Gericht androht”, weiß Fachanwalt Armin Wahlenmaier.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen
Zwischen privat und unternehmerisch unterscheiden
(TREWIUS Rechtsanwälte) Wer vor Jahren sein Eigenheim finanziert hat, zahlt dafür heute vergleichsweise hohe Hypothekenzinsen von jährlich fünf Prozent und mehr. Mittlerweile aber sind Baukredite historisch günstig. Wer jetzt ein Hypotheken-Darlehen abschließt, zahlt – je nach Zinsbindung – rund drei Prozent. “Altfinanzierer” können dafür aber in der Regel nicht profitieren, weil die mit der Bank oder Sparkasse vereinbarte Zinsbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Ausstieg aus einem laufenden Hypotheken-Darlehensvertrag wiederum käme sehr teuer, weil den kreditgebenden Geldinstituten in solchen Fällen eine oft fünfstellige Vorfälligkeitsentschädigung zusteht – gleichsam eine strafe dafür, dass der Kreditnehmer untreu geworden ist.
“Sofern der laufende Hypotheken-Darlehensvertrag eine so genannte “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung” enthalten hat, sind der quasi finanziell straffreie Ausstieg sowie der Abschluss eines neuen Baukredit zu deutlich besseren Konditionen möglich”, erklärt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen. Wichtig: Diese Ausstiegsmöglichkeit gilt nur für private Darlehen, also nicht für solche, die zu unternehmerischen Zwecken vereinbart wurden. So will es § 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). “Eine Ausnahme bilden hier so genannte Existenzgründungsdarlehen. Dies muss aber von Fall zu Fall geprüft werden”, empfiehlt Fachanwalt Wahlenmaier.
Grundsätzlich gilt: Ob ein Hypotheken-Darlehen privat oder unternehmerisch ist, hängt grundsätzlich ab von der Situation bei Vertragsabschluss und ist in der Regel im Darlehensvertrag skizziert. Denn auch ein Firmenchef oder Freiberufler kann ein privates Darlehen vereinbaren, zum Beispiel für die Finanzierung seines Eigenheims, das nicht zu unternehmerischen oder beruflichen Zwecken genutzt wird.
Weitere Informationen zum Thema “Fehlerhafte Widerrufsbelehrung” bei Hypotheken-Darlehensverträgen unter www.trewius.de.
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