Streaming-Dienste auf dem Vormarsch

Im COMPUTER BILD-Test: sechs Streaming- und fünf Download-Dienste / Spotify Testsieger bei den Streaming-Anbietern, Amazon vorne bei den Download-Diensten / Lückenhafte Schutzfilter: Nazilieder bei mehreren Diensten

Streaming-Dienste auf dem Vormarsch

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Songs kaufen oder leihen? Diese Frage stellt sich Musikfans, die sich übers Internet legal mit Nachschub versorgen wollen. Welche Vor- und Nachteile beide Varianten haben, zeigt ein Test der Fachzeitschrift COMPUTER BILD von sechs bekannten Streaming- und fünf Download-Diensten (Heft 5/2014, ab Samstag am Kiosk).

Streaming-Dienste wie Spotify sind beliebt: Um mehr als 38 Prozent stieg laut Bundesverband Musikindustrie e.V. der Umsatz 2012 im Vergleich zum Vorjahr. Ein Grund ist wohl das gute Preis-Leistungsverhältnis beim Musikverleih, denn es gibt Zugang zu Millionen Titel für knapp 10 Euro pro Monat. Nach der Kündigung des Abos ist die Musik jedoch weg. Dagegen lassen sich bei Download-Shops wie iTunes oder Musicload Titel herunterladen und speichern, auf CD brennen oder aufs Smartphone überspielen. Das ist teurer: Zwischen 69 Cent und 1,30 Euro werden pro Titel oder etwa 12 Euro pro Album fällig.

Den Testsieg bei den Streaming-Diensten sicherte sich mit großem Abstand Spotify (Testergebnis: 2,70) dank großer Auswahl und bequemer Bedienung. Google All-inclusive (Testergebnis: 3,28) punktete zwar mit einem noch größeren Musikangebot, musste aufgrund spärlicher Abspielmöglichkeiten jedoch Abzüge in Kauf nehmen: Browser, Android- und Apple-Handys – das war”s. Download-Testsieger wurde Amazon (Testergebnis: 2,27) mit hauchdünnem Vorsprung vor iTunes (Testergebnis: 2,28): Die Auswahl bei Amazon ist ebenfalls groß, die Bedienung sehr einfach, und die Preise sind überwiegend günstig. Für Alben ist aber eine Download-Software nötig, die manchmal etwas hakt.

Der COMPUTER BILD-Test hatte noch eine unangenehme Überraschung parat: Die Tester stießen bei mehreren Diensten auf Lieder rechtsextremer Bands und Musiker. Zudem entdeckten sie bei zwei Streaming-Anbietern die hierzulande verbotene NSDAP-Hymne “Die Fahne hoch!”, bekannt als Horst-Wessel-Lied. Immerhin entfernten alle Anbieter die beanstandeten Songs, kurz nachdem COMPUTER BILD sie darauf hingewiesen hatte. Dennoch: Die Filter der Anbieter sollten dringend nachgebessert werden.

Fazit: Wer einen speziellen Musikgeschmack hat, wird bei Download-Shops häufiger fündig, Streaming-Dienste eignen sich besonders für Dauerhörer, die abwechslungsreiche Musik wollen. In den meisten Musikfans stecken jedoch beide Typen. Dann spricht nichts dagegen, die Vorteile beider Welten zu prüfen – alle Streaming-Dienste bieten Gratis-Testphasen an.

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