Geeignete Schutzmaßnahmen für Dachdecker
Flachdacharbeiten sind mit einem relativ hohen Risikopotential verbunden. Neben der Gefahr aus großer Höhe über Randbereiche zu fallen, besteht die Möglichkeit, durch filigrane Tageslichtelemente zu stürzen. Dabei kann eine ausreichende Sicherung auf kollektiver oder individueller Ebene schweren Unfällen vorbeugen. Arbeitssicherheitsexperte Frank Sasse von der JET-Gruppe (Hüllhorst) zeigt mögliche Risiken für Dachdeckergewerke auf und benennt geeignete Schutzmaßnahmen.
Bei der Arbeit auf Dächern sind Dachdecker zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Nicht absturzgesicherte Dachöffnungen, -ränder, -zugänge oder in die Dachfläche integrierte Tageslichtelemente sind jedoch durchaus vermeidbare Unfallschwerpunkte. Daher ist es besonders wichtig, die Vorschriften zum Arbeitsschutz verantwortungsbewusst umzusetzen. Ziel sind beispielsweise ausreichend gesicherte Verkehrsflächen oder Arbeitsplätze auf dem Dach, sowie die sinnvolle Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen gegen Absturz (PSAgA).
Geeignete Schutzmaßnahmen treffen
Die zu treffenden Vorkehrungen für mehr Arbeitssicherheit im Dachdecker-Handwerk sind vielfältig und reichen von der Baustellenplanung bis hin zur praktischen Durchführung der Arbeiten. Eine gewissenhafte und vor allem vorausschauende Planung im Vorfeld der Arbeiten ist daher ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen. Diese beginnen bei Arbeiten in großer Höhe beispielsweise mit den geeigneten Dachzugängen. Auch der Einsatz kollektiver Sicherungsmaßnahmen, die Unterweisung von Fachkräften in der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung, sowie die Festlegung der Rettungswege, -geräte und -verfahren sind wichtige Aspekte. Die Beurteilung und Festlegung des Sicherungskonzeptes geschieht im Rahmen einer zu erstellenden Gefährdungsanalyse.
Je nach Dachform stellt dies individuelle Anforderungen an die Schutzmaßnahmen – sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung. Gerade für spätere Arbeiten an und auf Dächern muss gewährleistet sein, dass möglichst sichere Arbeitsplätze über geeignete Verkehrswege erreichbar sind. Denn Dachflächen werden schnell zu Verkehrsflächen. Insbesondere sicherheitsrelevante Einrichtungen, wie beispielsweise Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), machen es notwendig, die Dachflächen auch nach Ende der Bauphase regelmäßig zu betreten. Die unmittelbare Nähe zu den dabei entstehenden Dachöffnungen stellt ein latentes Risiko dar und ist daher besonders gegen Ab- und Durchstürze zu sichern.
Kollektive und individuelle Sicherungsmaßnahmen
Absturzsicherungen sind bereits ab einer Höhe von drei Metern notwendig. Ab sieben Metern Höhe gelten Arbeiten gemäß Baustellverordnung § 2 Abs. 3 sogar als besonders gefährlich. Generell gilt, dass technische Absturzsicherungen aufgrund ihrer wesentlich höheren Wirksamkeit Vorrang vor einer persönlichen Schutzausrüstung haben. Dauerhaft installierte Schutzvorrichtungen auf kollektiver Ebene bieten den Vorteil einer permanenten Sicherung der Verkehrswege auf der Dachfläche. “Die Möglichkeit kollektiver Schutzvorrichtungen sollten daher unbedingt genutzt werden”, empfiehlt Frank Sasse von der JET-Gruppe. Bei späteren Arbeiten – insbesondere bei stärker geneigten Dächern oder glatten Oberflächen – ist beispielsweise. die Sicherung des Dachrandes relevant. Technisch kann dies beispielsweise durch eine höher geführte Attika oder durch Geländerkonstruktionen realisiert werden, die vor Absturz schützen. Wird die Dachfläche beispielsweise für den Einbau von Lichtkuppeln vorbereitet, ist es möglich, die dabei entstehenden Dachöffnungen unmittelbar mit Durchsturzgittern zu schließen. Manchmal sind solche permanenten Sicherungsmaßnahmen jedoch unverhältnismäßig aufwändig zu realisieren oder die Installation von Maßnahmen wie Fanggerüsten oder Auffangnetzen ist unzweckmäßig. Unter diesen Voraussetzungen kann der individuelle Gefahrenschutz durch Anwendung der PSAgA erfolgen, die an Anschlagpunkten oder Seilsicherungssystemen gesichert werden. Hierbei empfiehlt es sich, persönliche Sicherungsvorkehrungen zusätzlich durch individuelle Einweisungen zu unterstützen.
Hersteller kollektiver und individueller Sicherungssysteme bieten unterschiedliche Möglichkeiten und Komponenten an. Damit ist eine Vielzahl von sicheren Lösungen für den Neubau und dank nachrüstbarer Systeme auch für die Sanierung vorhanden. Die Hersteller von Tageslicht- und RWA-Lösungen – wie die JET-Gruppe – unterstützen bei der Auswahl der passenden Sicherungssysteme. Diese umfassen unter anderem die permanente und kollektive Sicherung von Deckenöffnungen für Tageslichtelemente sowie für temporäre Arbeiten an geöffneten RWA-Elementen mit Durchsturzgittern. Auch nach DIN EN 795 zugelassene Einzelanschlagpunkte für Lichtkuppeln und Lichtbänder können einen Beitrag zur persönlichen Absicherung leisten. Speziell für Arbeiten an geöffneten RWA-Elementen ohne bauseitige Schutzmaßnahmen hat die JET-Gruppe das “JET-Safety-Set” entwickelt. Es umfasst eine mobile, BG-geprüfte Anschlageinrichtung für PSAgA und kann je nach Bedarf über dem Öffnungselement platziert werden. Bis zu zwei Personen können ihre persönliche Schutzausrüstung mit den Anschlagpunkten am System verbinden. Durch sein geringes Gewicht ist es auch für schwer zugängliche Dächer geeignet.
Weitere Informationen zum Thema “Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten” erhalten Fachleute bei der JET-Gruppe in Hüllhorst – bestellbar per E-Mail (info@jet-gruppe.de) oder auf der Internetseite unter www.jet-gruppe.de.
Bei Dacharbeiten zu beachten:
Der richtige Zugang:
Gibt es einen geeigneten Dachzugang, der die Besonderheiten der Dachkonstruktion berücksichtigt?
Der sichere Arbeitsplatz:
Gibt es ausreichend Sicherungsmöglichkeiten an häufig frequentierten Dachbereichen, bei denen mit Wartungs- und Reparaturarbeiten zu rechnen ist?
Sicherung bei kurzfristigen Dacharbeiten:
Auch bei kurzfristen Arbeiten müssen geeignete Sicherheitsmaßnamen ergriffen werden. Hierzu müssen ordnungsgemäße Anschlagpunkte in ausreichender Menge vorhanden sein.
Dachelemente:
Dachelemente wie Lichtkuppeln und Lichtbänder sind entsprechend ihrer Materialeigenschaft zu kennzeichnen.
Besonderes Augenmerk auf Zertifikate legen: Zertifikate auf Grundlage der GS-BAU-18 “Durchsturzsicher oder Durchsturzsicher beim Einbau” bescheinigen den geprüften Produkten eine permanente oder aber zeitlich begrenzte Sicherheit gegen Durchsturz.
Kollektive Sicherungen:
Geländer, Durchsturzsicherungen oder begehbare Verglasungen
Persönliche Sicherungsmaßnahmen:
Es dürfen nur geprüfte persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden. Diese bestehen z.B. aus: Halte- und Auffanggurt, Verbindungsmittel und Falldämpfer.
Vor Gebrauch müssen die Mitarbeiter über den sachgerechten Umgang unterwiesen werden.
Alle Teile der Schutzausrüstung sind vor Gebrauch auf Mängel zu prüfen.
Die Schutzausrüstung muss mindestens einmal im Jahr durch ausgewiesenes Fachpersonal geprüft werden.
Die Ausrüstung ist nur an tragfähigen Anschlagpunkten zu befestigen.
Dieser Text inklusive printfähiger Bilder ist auch abrufbar unter: dako pr – Service.
Über:
JET-Gruppe
Herr Bert Barkhausen
Weidehorst 28
32609 Hüllhorst
Deutschland
fon ..: 0 57 44 – 503-203
web ..: http://www.jet-gruppe.de
email : bbarkhausen@jet-gruppe.de
Die ,,JET-Gruppe” mit Hauptsitz in Hüllhorst (Ostwestfalen) ist ein europaweit führender Anbieter von Tageslicht-Lösungen sowie Rauch- und Wärmeabzugs-Systemen (RWA). Zu den Hauptprodukten zählen dabei insbesondere Lichtkuppeln und Lichtbänder, die schwerpunktmäßig im Industrie-, Gewerbe- und Kommunalbau eingesetzt werden. Europaweit werden zunehmend auch die Flachdächer von Büro-, Verwaltungs- und Wohnungsbauten mit Qualitäts-Produkten aus Glas von JET ausgestattet. Derzeit arbeiten rund 500 Beschäftigte für die deutsche JET-Gruppe – an insgesamt fünf Standorten im Bundesgebiet. Hinzu kommen Niederlassungen in Polen (“JET Grupa Polska”), Dänemark (“Multi-Lite A/S”), den Niederlanden (,,JET BIK Projecten B.V.” und ,,JET BIK Producten B.V.”), Großbritannien (,,JET COX Ltd.”) sowie der Schweiz (“JET Tageslichttechnik AG”). Die internationale JET-Group beschäftigt rund 650 Mitarbeiter.
Pressekontakt:
dako pr corporate communications
Frau Heike Malinowski
Manforter Straße 133
51373 Leverkusen
fon ..: 02 14 – 20 69 10
web ..: http://www.dako-pr.de
email : h.malinowski@dako-pr.de