Geld zurück – der Türöffner für Berater?
(Mynewsdesk) „Kleine Geschenke erhalten den Kunden, hört man oft und beherzigt es doch zu wenig“, so Denis Krebs, der Vorsitzende des Münchner Kredithilfevereins e. V. „Damit meine ich nicht die kleinen Werbegeschenke, die man als nette Geste beim Kunden lässt, sondern etwas, worüber sich ein potentieller Kunde sicher am meisten freut, nämlich: wenn es bares Geld zurück gibt.“ Bedenkt man die Resonanz auf Schnäppchenpreise, Abwrackpämien etc., wird deutlich, dass heute Viele mehr auf‘s Geld schauen. Hier setzt der Kredithilfeverein an. Bei den Rückerstattungen, die er seinen Mitgliedern in Aussicht stellt, handelt es sich meist um nennenswerte Beträge. Verträge werden kostenfrei überprüft, bei Erfolgsaussicht wird ein geringer Mitgliedsbeitrag fällig und schon wird dem Verbraucher geholfen – ohne finanzielles Risiko. Bei Erfolg teilen sich Kunde und Dienstleister den Gewinn. Wozu den Kredithilfeverein e. V.? Der Verein gründete sich, als brisante Schlagzeilen durch die Presse gingen: „Banken erheben unrechtmäßig Gebühren bei der Kreditvergabe“, „Kreditnehmer erhalten bei Rückforderung schroffe Absagen“, „Nur wer klagt, hat eine Chance“. Der Hintergrund: Bei der Aufnahme eines Kredites ist es üblich, dass die Bank eine sogenannte Kreditbearbeitungsgebühr erhebt – egal, ob es sich um einen Autokauf, den Erwerb einer Immobilie oder sonstige Konsumgüter handelt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2 und 3,5 Prozent der Kreditsumme und wird laut Aussage der Geldinstitute vor allem zu Überprüfungszwecken verwendet.Die wenigsten Verbraucher wissen, dass diese Gebühren nicht rechtens sind. Über den Kredithilfeverein hat er nun die Chance, einen großen Teil der gezahlten Summe wieder zurück zu bekommen. Zahlreiche Darlehensverträge, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten zudem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für vorzeitig abgelöste Immobiliendarlehen wurden häufig überhöhte Strafgebühren berechnet. Der Kredithilfeverein kümmert sich auch hier um die Interessen der Kreditnehmer. Die RechtslageTrotz zahlreicher, eindeutiger Gerichtsentscheidungen bleiben viele Geldinstitute bei ihrer Devise: wer nicht klagt hat das Nachsehen. Laut Umfrage der Verbraucherzentralen lag die Quote für „freiwillige“ Rückzahlungen im Frühjahr 2013 bei gerade einmal fünf Prozent, einschließlich all derer, die nur einen Teilbetrag zurück erstattet bekamen. Oft muss erst das Landgericht oder auch das Oberlandesgericht bemüht werden, bis die Banken einlenken. Guido Lennè, Fachanwalt für Bankrecht, findet dieses Verhalten unerhört: „Die Banken wissen, dass beispielsweise Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Man versucht nun, die Rechtsprechung aufzuhalten, zu blockieren, zu verzögern, um möglichst wenigen Kunden ihr Geld zurückgeben zu müssen.“ So holt der Kredithilfeverein das Geld zurück: Der Verein arbeitet nach einem einfachen Prinzip: Zuerst wird der Kreditvertrag unverbindlich und kostenfrei überprüft. Bestehen gute Aussichten auf eine Rückerstattung unrechtmäßiger Gebühren und Kosten, bietet der Kredithilfeverein dem Kreditnehmer gegen eine geringe Aufnahmegebühr die Vereinsmitgliedschaft an. Ab diesem Zeitpunkt beginnt ein Netzwerk von Spezialisten mit den Verhandlungen und falls erforderlich, wird Klage eingereicht. Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Verein in voller Höhe. Für dieses Prozedere trägt der Klient keinerlei finanzielles Risiko. Bei Erfolg teilen sich Kreditnehmer und externe Dienstleister den Gewinn, woran auch die Finanzberater partizipieren. Der Gewinn, der sich für die Berufsgruppe der Berater langfristig ergibt, ist um ein Vielfaches höher: Die Kundenzufriedenheit schenkt echtes Vertrauen und Begeisterung. Das sind Werte, die nicht mit Geld aufzuwiegen sind! In diesem Jahr konnte der Kredithilfeverein e.V. bereits vielen hundert Menschen zu ihrem Recht und Geld verhelfen. Zahlreiche Fallbeispiele und weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.kredithilfeverein.de Unter folgendem Link können sich interessierte Berater für ein Webinar anmelden: www.anmelden.org/kredithilfeverein *Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
FutureConcepts
Christa Jäger-Schrödl
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Kurzportrait
Der Kredithilfeverein e.V. wurde ins Leben gerufen, um als Anlaufstelle für
geschädigte Kreditnehmer agieren zu können. Die Aufgabe des Vereins besteht in
der kostenfreien Überprüfung der Verträge. Dank einer starken
Solidargemeinschaft werden Anwalts- und Gerichtskosten für alle Kreditnehmer
übernommen und bessere Konditionen bei externen Dienstleistern erzielt.
Hinter dem Verein steht ein
Team aus Bank- und Finanzfachwirten, das große Erfahrung in der Durchsetzung
von Verbraucherrechten vorweisen kann. Die kompetente Zusammenarbeit von
Spezialisten im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes macht den
Erfolg des Vereines aus. Gemeinsam ermitteln und archivieren sie bedeutsame
Urteile und unterstützen Verbraucher durch zielführende Leistungen, ihr Recht
und ihr Geld (zurück) zu bekommen.
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