(ddp direct)BONN/DÜSSELDORF. Durchs Web rauscht die Wulff-Witze-Welle. Auf Facebook, Twitter, in Blogs oder Kommentaren der großen Nachrichten-Portale werden teils originelle, teils lustige, teils boshafte Sprüche über Bundespräsident Christian Wulff veröffentlicht. Der renommierte Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf warnt im Interview mit dem Verbraucherportal www.monero.de: “Einige dieser Witze können teure Folgen haben – dem Verfasser droht ein Verfahren wegen Verunglimpfung.”
Für einen 45-jährigen Sachsen kommt diese Warnung zu spät: Gegen ihn beginnt in dieser Woche vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Dresden der Prozess wegen einer angeblichen Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf Facebook. Er hatte ein Foto von Wulff und seiner Frau veröffentlicht und abfällig kommentiert.
Laut Udo Vetter genießt der erste Mann des Staates einen besonderen Ehrenschutz. Es könnten schon Aussagen strafbar sein, die beim Nachbarn oder dem Chef noch als erlaubte Meinungsäußerung durchgehen würden.
Ein solches Verfahren kann jeder ins Rollen bringen. So könnten Wulff-Anhänger auf missliebige Kommentare mit Anzeigen reagieren, wie der Strafrechts-Experte dem Verbraucherportal monero.de sagte. Für einen Prozess ist in jedem Fall noch notwendig, dass der Bundespräsident eine “Ermächtigung” erteilt. “Der Prozess in Dresden zeigt, dass der amtierende Bundespräsident das durchaus tut. Auch nach einem Rücktritt könnte er noch die Ermächtigung erteilen und so allzu bösen Kritikern Ärger verschaffen”, so Udo Vetter.
Selbst wenn ein Verfahren eingestellt werde, drohen dem Rechtsexperte zufolge hohe Kosten. Er rät unter anderem dazu, Kritik am Bundespräsidenten “möglichst originell mit deutlich satirischem Charakter” zu artikulieren. Dann falle die Aussage unter die Kunstfreiheit – “und die ist in Deutschland noch mehr wert als die Ehre des Bundespräsidenten”.
Das vollständige Interview mit Udo Vetter sowie Fotos finden Sie unter folgendem Link im Internet:
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