(Mynewsdesk) Dass es bei dem Rechtsschutzversicherer “Rechtsschutzunion Schaden GmbH” als Schadenabwickler der Alten Leipziger Versicherung mit der Sachbearbeitung nicht besonders gut bestellt ist, ist hinlänglich bekannt. Dutzende Deckungsprozesse verliert der Versicherer vor deutschen Gerichten gegen ihre Versicherungsnehmer. Nunmehr musste die RS-Union erstmals gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde, der BaFin eine Schlechtbearbeitung zugeben. In der Einlassung vom 6. September 2013 zu Aktenzeichen: Q24-QB 4400-5405-2013/0037 heißt es explizit: “Leider versäumte es der Vertreter des Sachbearbeiters…., den ausgeurteilten Betrag anzuweisen……. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.”….. und weiter: “die Antworten (des Mitarbeiters der RS-Union) waren im konkreten Fall nicht zielführend”.Leider häufen sich diese “Versehen” und diese “nicht zielführenden Antworten” des Versicherers in jüngerer Vergangenheit. Dieses ist auch der BaFin bereits hinreichend bekannt, ebenso wie gerichtsbekannt ist, dass der Versicherer ihm zugestellte Sendungen als “nicht erhalten” haben will, kolportiert. In der Öffentlichkeit sind Rechtsschutzversicherer in der Regel nur aufgrund der Höhe ihrer Versicherungsprämien bekannt, nicht jedoch, ob sie ihren Regulierungspflichten aus einem Rechtsschutzvertrag auch tatsächlich nachkommen oder nicht. Weitere Eingaben gegen die Rechtsschutzunion liegen der BaFin bereits vor, die Staatsanwaltschaft München soll von Versichertenseite demnächst involviert werden, um hinterfragen zu lassen, ob die Regulierungspraxis des Versicherers tatsächlich beanstandungsfrei ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Versicherer auch in Zukunft mit banalen Entschuldigungsschreiben an seine Aufsichtsbehörde seiner Verantwortung entziehen wird, oder einmal darüber nachdenkt, in eine seriöse Regulierungspraxis überzugehen. Den Versicherten ist dieses allemal zu wünschen. Auch die verlustig gegangen Deckungsprozesse belasten darüberhinaus die gesamte Versichertengemeinschaft.Foto: Geralt@Pixabay.com (Ausschnitt)
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