Erfolgreiche Rechtsvertretung im Medizinrecht- Ciper&Coll.

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen ihre Erfolgstatistik.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:

1.
Landgericht Bonn – vom 01. September 2011
Verletzungen durch unvorhersehbar schliessende Automatikglastür in einem Reformhaus, LG Bonn, Az. 15 O 3/11

Chronologie:
Die Klägerin suchte im April 2010 das Geschäft der Beklagten auf. Beim Verlassen schloss sich plötzlich und unerwartet die Automatik-Glastür, wodurch die Klägerin erhebliche Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich davontrug. Auch heute leidet sie noch an den Unfallfolgen.

Verfahren:
Nachdem der Haftpflichtversicherer der Beklagten trotz mehrfacher Anspruchsanmeldung keine Reaktion zeigte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der vom Gericht anberaumten mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien sodann einen Vergleich, der die Ansprüche der Klägerin ausgleicht. Der Gesamtschaden liegt im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Es handelt sich bei dem vorliegenden Fall im juristischen Sinne um eine Nichteinhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Geschäftsinhaber und Betreiber von öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten müssen sich jeweils darüber vergewissern, dass die automatischen Anlage, wie Türen etc., den Sicherheitsstandards entsprechen und kein Kunde zu Schaden kommen kann.

Diese Vorkehrungen hat die Beklagte erst nach dem Vorfall mit der Geschädigten getroffen.

2.
Landgericht Krefeld – vom 06. September 2011
Verletzung der Carotis nach Rezidiv eines Craniopharyngenoms, LG Krefeld, Az. 3 O 128/08

Chronologie:
Der Kläger befand sich bei der Beklagten in wiederkehrender Behandlung, nachdem bei ihm erstmals in 1993 ein Craniopharyngenom diagnostiziert worden war. Während eines Aufenthaltes implantierten die Ärzte ihm einen Ventrikulo-peritonealen Stunt. Dabei kam es zu einer Carotisverletzung.

Seit dem Vorfall leidet der Kläger u.a. an dem Verlust einer intakten Schädeldecke.

Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Gutachters fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass dass Fehler eingetreten seien, so dass das Gericht den Parteien zu einem Vergleich anriet, auf den sich beide einliessen. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Der Kläger hatte im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme bereits die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Nordrhein mit der Sache involviert. Diese kam im Ergebnis dazu, dass kein Behandlungsfehler vorläge. Der nunmehr vom Gericht bestellte Sachverständige sah das anders.

Dieses zeigt einmal mehr, dass ein Schlichtungsverfahren, das ohnehin keine präjudizielle Wirkung entfaltet, noch erfolgsversprechend gerichtlich hinterfragt werden kann.

3.
Landgericht Stuttgart – vom 12. September 2011
Nicht diagnostizierte Schilddrüsenunterfunktion, LG Stuttgart, Az. 20 O 555/10

Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Zeitraum von 1997 bis 2007 in hausärztlicher Behandlung bei dem Beklagten. In dieser Zeit litt sie unter multiplen Beschwerden, für die von dem Beklagten keine Ursache gefunden wurde.

Erst nach einem Wechsel des Arztes im Juni 2007 wurde die Klägerin wegen der ausgeprägten Schilddrüsenunterfunktion der zwingend erforderlichen Therapie und der weiterführenden Diagnostik zugeführt. Durch die jahrelang eingetretenen Folgeschäden musste die Klägerin weitergehend therapiert werden.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen und den Parteien sodann zu einer gütlichen Einigung angeraten, die diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Gesundheitlichen Beschwerden, die seit längerem andauern, ist von Ärzteseite aus konsequent auf den Grund zu gehen. Oftmals lassen sich durch entsprechende Diagnostik ernsthafte Erkrankungen erkennen, oder ausschliessen. Ein Zeitraum von etwa 10 Jahren, in denen Beschwerden bestehen, wie in dem vorliegenden Fall, dürfte schon Anlass genug dafür sein, entsprechende Massnahmen zu betreiben.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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