Windreich GmbH: Sanierung in Eigenregie offenbar gescheitert – Kapitalmarktrecht

Die Windreich GmbH hat ihren Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung offenbar zurückgenommen. Das teilte der Windparkentwickler jetzt mit. Nun gehe das Verfahren in eine geregelte Insolvenz über.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits im September diesen Jahres hatte die Windreich GmbH (früher AG) Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Unter dem noch recht jungen Schutzschirmverfahren, das das Unternehmen auch vor dem Zugriff der Gläubiger schützt, sollte die Windreich GmbH saniert und vor allem das Windparkprojekt MEG 1 vorangetrieben werden. Diese Bemühungen scheinen nun gescheitert zu sein. Nach Angaben des Unternehmens habe das zuständige Amtsgericht Esslingen nun die vorläufige Insolvenz im Regelverfahren angeordnet. Das Verfahren soll offenbar noch im November eröffnet werden. Unabhängig vom vorläufigen Insolvenzverfahren werde das Windparkprojekt MEG 1 weiter forciert.

Windreich hatte zwei Anleihen auf den Markt gebracht. Die erste Anleihe (WKN: A1CRMQ) hat nach Unternehmensangaben ein Emissionsvolumen von bis zu 50 Millionen Euro und eine Laufzeit bis 1. März 2015. Der Zinskupon liegt bei 6,5 % pro Jahr. Das Emissionsvolumen der zweiten Anleihe (WKN: A1H3V3) liegt laut Windreich bei bis zu 75 Millionen Euro. Diese Anleihe läuft bis 14. Juli 2016. Der Zinssatz liegt ebenfalls bei 6,5 Prozent pro Jahr.

Nachdem nun die Insolvenz in Eigenverwaltung offenbar gescheitert ist, droht den Anleihe-Zeichnern nach wie vor ein enormer finanzieller Verlust. Im Falle einer Insolvenz verlieren sie möglicherweise sogar ihr gesamtes investiertes Geld. Daher sollten sie sich umgehend an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie rechtlich bei den nächsten Schritten begleitet. Denn nun gilt es zunächst, die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden. Parallel dazu sollte aber auch überprüft werden, ob möglicherweise auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospekthaftung ergeben.

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