(Mynewsdesk) Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein. Um die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka aufzuklären, hat die Debeka am Montag, 4. November 2013, externe und interne Überprüfungen aufgenommen. Für die externen Überprüfungen hat sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt und darüber hinaus Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgenommen. Zusätzlich steht sie seit Montagmorgen in Kontakt mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Um die internen Prüfungen zu unterstützen, hat die Debeka die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG damit beauftragt, eine eingehende Prüfung der Prozessabläufe durchzuführen. Diese Prüfung begann am heutigen Montag. Sobald die Ergebnisse dieser vier Überprüfungsverfahren vorliegen, wird das Unternehmen weitere Auskunft über Einzelheiten geben können. Die Debeka lehnt Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ab.
Diese Verfahren überprüfen, ob die gegenwärtige Vorgehensweise der Debeka angemessen ist. Die internen Prozesse werden bisher durch die interne Revision überprüft. Sie untersucht regelmäßig, ob alle Geschäftsstellen in sämtlichen Aspekten entsprechend der Richtlinien der Debeka handeln. Diese Richtlinien beinhalten seit 1978 auch Datenschutzvorgaben, die bis heute regelmäßig überarbeitet werden. In der Fortführung dieser Richtlinien verpflichtet die Debeka ihre Mitarbeiter seit 1997 per Unterschrift dazu, bei Amtsträgern die Regelungen der jeweiligen Behörden zu beachten. Die aktuelle Betriebsvereinbarung, die zum 31. Oktober 2013 in Kraft getreten ist, hat die Debeka in den letzten zwölf Monaten zusammen mit Gesamtbetriebsrat, Compliance-Beauftragten und Datenschutzbeauftragten entwickelt. Sie ist eine Weiterentwicklung der Richtlinie von 2010. Die Verhaltensrichtlinie umfasst die Themen Datenschutz, IT-Sicherheit, Nichtdiskriminierung sowie konkretere und umfangreichere Richtlinien zum allgemeinen Verhalten. Die Debeka ist als einzige Versicherung mit ausschließlich fest angestellten Vertriebsmitarbeitern in der Lage, diesen durch eine Betriebsvereinbarung rechtlich bindende Vorgaben zu machen.
Zusätzlicher Hinweis für Journalisten:
Wir bitten Sie, uns Ihre Fragen schriftlich bzw. per E-Mail zu übermitteln. Wir werden jede Frage prüfen, ob und gegebenenfalls wie sie beantwortet werden kann. Dies gilt trotz des Umstands, dass eine externe und interne Prüfung eingeleitet worden ist und deshalb möglicherweise etwaige Fragen erst nach Abschluss dieser Prüfung beantwortet werden können.
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