Frank Armbruster: „Nicht jeder Streit muss vor Gericht“ / Güteverfahren als Alternative zum Gerichtsprozess

Frank Armbruster: „Nicht jeder Streit muss vor Gericht“ / Güteverfahren als Alternative zum Gerichtsprozess

Gerichtsprozesse dauern in Deutschland Jahre. Güteverfahren können schneller zur Lösung führen, Kosten begrenzen und Geschäftsbeziehungen erhalten. Die Entscheidung bleibt bei den Beteiligten.

BildKarlsruhe. (bid) Wenn geschäftliche oder private Auseinandersetzungen eskalieren, scheint die Einschaltung eines Rechtsanwalts und schließlich der Gang vor Gericht häufig der konsequente nächste Schritt zu sein. Doch nicht jeder Konflikt braucht ein Urteil. Mit einem Güteverfahren steht den Beteiligten ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung, das auf eine eigenverantwortliche Lösung des Konflikts zielt.

Anders als im Gerichtsprozess geht es dabei nicht darum, dass eine staatliche Instanz über Gewinner und Verlierer entscheidet. Die Beteiligten erhalten vielmehr die Möglichkeit, ihren Konflikt unter geordneten Rahmenbedingungen zu klären und selbst an einer tragfähigen Vereinbarung mitzuwirken.

Mehr als eine informelle Einigung und beziehungsschonender als ein Gerichtsverfahren

Außergerichtliche Konfliktlösung wird häufig mit einem unverbindlichen Gespräch oder einer Mediation gleichgesetzt. Das Güteverfahren nimmt jedoch eine eigene Stellung ein. Es folgt einem geregelten Verfahren und wird bei einer staatlich anerkannten Gütestelle auf Grundlage einer anerkannten Verfahrensordnung durchgeführt.

Dabei können sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und persönliche Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden. Gerade bei Konflikten, in denen die Parteien auch nach der Auseinandersetzung miteinander zu tun haben – etwa zwischen Geschäftspartnern, Unternehmen, Gesellschaftern oder Vertragspartnern -, kann dies von besonderer Bedeutung sein.

_“Ein Gericht muss am Ende eine Entscheidung treffen. Bei einem Güteverfahren besteht dagegen die Chance, eine Lösung zu entwickeln, die den eigentlichen Konflikt der Beteiligten in den Blick nimmt. Das ist nicht in jedem Fall der richtige Weg – aber sehr viel häufiger eine ernsthafte Alternative, als vielen bewusst ist.“_

_(Frank Armbruster, zertifizierter Mediator & staatlich anerkannte Gütestelle)_

Zeit, Kosten und Gestaltungsspielraum

Gerichtliche Verfahren sind für einen funktionierenden Rechtsstaat unverzichtbar. Gleichzeitig können sie mit erheblichem zeitlichem, finanziellem und persönlichem Aufwand verbunden sein. Bei wirtschaftlichen Auseinandersetzungen kommen häufig weitere Belastungen hinzu: Geschäftsbeziehungen werden beeinträchtigt, interne Ressourcen gebunden und Konflikte über längere Zeit fortgeführt.

Ein Güteverfahren kann deshalb insbesondere dann sinnvoll sein, wenn auf beiden Seiten grundsätzlich noch Raum für eine Verständigung besteht. Die Beteiligten behalten Einfluss auf das Ergebnis und können Lösungen vereinbaren, die über die Möglichkeiten einer gerichtlichen Entscheidung hinausgehen.

Eine Einigung um jeden Preis ist dabei nicht das Ziel. Kommt keine Verständigung zustande, bleibt der weitere Rechtsweg grundsätzlich offen.

Güteverfahren und Mediation sind nicht dasselbe

Auch wenn beide Verfahren auf eine außergerichtliche Konfliktlösung zielen, sind Güteverfahren und Mediation nicht gleichzusetzen. Die Mediation ist ein eigenständiges Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien bei der eigenverantwortlichen Lösung ihres Konflikts unterstützt.

Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle besitzt dagegen einen eigenen rechtlichen Rahmen. Von besonderer Bedeutung kann dabei sein, dass die Einleitung eines Güteverfahrens unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auswirkungen auf den Lauf der Verjährung haben kann. Zudem kann aus einer vor einer staatlich anerkannten Gütestelle geschlossenen Vereinbarung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein vollstreckbarer Titel entstehen.

Nicht jeder Konflikt eignet sich für ein Güteverfahren

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist kein Ersatz für die Justiz und nicht für jede Auseinandersetzung geeignet. Wo eine gerichtliche Grundsatzentscheidung erforderlich ist, eine Partei keinerlei Bereitschaft zur außergerichtlichen Klärung zeigt oder andere Gründe für eine unmittelbare gerichtliche Durchsetzung sprechen, kann der Rechtsweg die richtige Wahl sein.

Armbruster plädiert deshalb nicht für ein „Entweder-oder“, sondern für eine frühzeitige Prüfung der vorhandenen Möglichkeiten: „Die entscheidende Frage sollte nicht lauten: Wie komme ich möglichst schnell vor Gericht? Sie sollte zunächst lauten: Welches Verfahren passt zu diesem Konflikt?“

Informationen zum Güteverfahren, zum Ablauf und zu den Voraussetzungen einer Antragstellung stehen unter www.gueteantrag.de zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Staatlich anerkannte Gütestelle & Mediation – Frank Armbruster
Herr Frank Armbruster
Bahnhofplatz 2
76137 Karlsruhe
Deutschland

fon ..: 0721 603200-10
fax ..: 0721 603200-19
web ..: https://www.gueteantrag.de
email : kanzlei@gueteantrag.de

Die staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung bietet strukturierte und rechtssichere Güteverfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Ziel ist es, Streitigkeiten effizient, vertraulich und lösungsorientiert beizulegen und insbesondere Fristen rechtssicher zu wahren.

Die Gütestelle ist bundesweit tätig. Güteanträge können unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten gestellt werden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Rechtsanwälte, die eine sachliche und rechtlich fundierte Alternative zum gerichtlichen Verfahren suchen.

Weitere Informationen unter: www.gueteantrag.de

Pressekontakt:

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