Oberlandesgericht Koblenz – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Diagnose eines ausgedehnten Prostatakarzinoms, OLG Koblenz, Az. 5 U 90/13
Chronologie:
Der Kläger stellte sich beim Beklagten regelmäßig zur Krebsvorsorge vor. Aufgrund fehlerhafter Diagnose wurde der Befund eines Prostatakarzinoms deutlich verspätet erhoben. Nach Auffassung des Sachverständigen hätte der Beklagte den erhöhten PSA-Wert dringend regelmäßig kontrollieren müssen. Um überhaupt den weiteren Verlauf beurteilen zu können, wäre ein Kontrollwert zu fordern gewesen. Der Kläger musste sich daraufhin einer Resektion und anschließend einer Strahlentherapie aussetzen.
Verfahren:
Der erstinstanzlich bestellte Gutachter bestätigte zwar den Behandlungsfehler, aber nicht, dass sich der kausale Verlauf bei einer frühzeitigeren Diagnose und Therapie anders gestaltet hätte, woraufhin das Landgericht Trier die Klage abwies (Az. 4 O 121/11). Der Arzthaftungssenat sah das anders und kam zu dem Ergebnis, dass sich die Parteien vergleichsweise einigen sollten. Danach erhält der Kläger eine pauschale Entschädigungssumme von 22.500,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Tumordiagnosen bilden einen der Hauptschwerpunkte im Bereich der Arzthaftung. Diese Fehler haben oft erheblichen Einfluss auf die weitere gesundheitliche Entwicklung des Geschädigten und führen nicht selten zum Tode, da die Tumore bereits metastasiert haben, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
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Telefon: 0211 556207
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